Rechtststaatliche Prinzipien aufzugeben ist keine Ent-Provinzialisierung. Dass es unterschiedliche Ausprägungen des Rechtsstaates gibt, ist auch klar.closs hat geschrieben: ↑Sa 5. Okt 2019, 12:55Da muss man eben differenzieren und den Westblick etwas universalisieren. - Wenn man Deutschland mit unserem beispielhaften Karlsruhe als Maßstab nimmt, ist bereits die USA an der Schwelle zum Unrechtsstaat (was ich übergeordnet nie sagen würde). - Mein Anliegen ist: Wir müssen uns von einem selbstgefälligen "Wir sind der Maßstab" zugunsten eines übergeordneten Blick lösen - uns ent-provinzialisieren.
So ist er eben nicht definiert.

Wie begriffsstutzig bist du eigentlich?
„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“
– Klaus Stern
Zu einem Rechtsstaat gehören also:
die rechtliche Gewährleistung elementarer Menschenrechte, insbesondere
die rechtliche Garantie eines Zusammenlebens der Menschen in gleicher persönlicher Freiheit,
die Sicherung materieller Gerechtigkeit,
die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit (certitudo) und Realisierungsgewissheit (securitas) und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen,
die institutionelle Mäßigung staatlichen Handelns durch Gewaltenteilung, Übermaßverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,
die Gesetzesbindung allen staatlichen Handelns durch einen Vorrang des Gesetzes,
der Vorbehalt einer gesetzlichen Ermächtigung für alle belastenden staatlichen Akte und
die Überprüfbarkeit der staatlichen Akte durch unabhängige Gerichte, insbesondere darauf, ob staatliches Handeln, das in die Rechte eines Einzelnen eingreift, gesetzmäßig und der Situation angemessen ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip).
Quelle: Wikipedia