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von sven23 » Fr 4. Okt 2019, 14:28
closs hat geschrieben: ↑Fr 4. Okt 2019, 13:09
sven23 hat geschrieben: ↑Fr 4. Okt 2019, 09:40
Natürlich nicht.
Doch - das ist Rechtstaat. - Ob man das gesinnungs-mäßig als Aushöhlen bezeichnet, ist das Privatmeinung. Natürlich stimme ich Dir privat zu, aber das tut nichts zur Sache bei der Definition von "Rechtsstaat".
Nein, in deiner Definition wäre auch die Nazidiktatur ein Rechsstaat. Entscheidend ist nicht, was Autokraten und Diktatoren über sich selbst und ihr System behaupten, sondern das, was sie tun.
„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“
– Klaus Stern[4]
Zu einem Rechtsstaat gehören also:[8]
die rechtliche Gewährleistung elementarer Menschenrechte, insbesondere
die rechtliche Garantie eines Zusammenlebens der Menschen in gleicher persönlicher Freiheit,[9]
die Sicherung materieller Gerechtigkeit,
die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit (certitudo) und Realisierungsgewissheit (securitas) und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen,[10]
die institutionelle Mäßigung staatlichen Handelns durch Gewaltenteilung, Übermaßverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,
die Gesetzesbindung allen staatlichen Handelns durch einen Vorrang des Gesetzes,
der Vorbehalt einer gesetzlichen Ermächtigung für alle belastenden staatlichen Akte und
die Überprüfbarkeit der staatlichen Akte durch unabhängige Gerichte, insbesondere darauf, ob staatliches Handeln, das in die Rechte eines Einzelnen eingreift, gesetzmäßig und der Situation angemessen ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip)
Quelle: Wikipedia
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell