dein Wein war sicherlich gut aber schon um 17:28
Die Ehe für alle
#21 Re: Die Ehe für alle
dein Wein war sicherlich gut aber schon um 17:28
Angelas Zeugen wissen was!
#22 Re: Die Ehe für alle
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Chablis!
Wie gesagt: Ich bin über die genaue Rechtsform nicht ganz sicher. - Aber halten wir fest:
1) Ehevertrag zwischen Mann und Frau interessiert den Staat NICHT.
2) Staatliche Ehe interessiert den Staat insofern, dass damit staatlich relevante Rechte und Pflichten verbunden sind.
Seht Ihr das anders?
#25 Re: Die Ehe für alle
"Interesse" ist hier die unpassende Vokabel. Sagen wir es so: Der Staat ist am Ehevertrag als Vertragspartner nicht beteiligt. Sollte es später wegen dieses Vertrages Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten geben, wäre der Staat z.B. in Form von Gerichtsentscheidungen involviert.
"Interesse" ist hier die unpassende Vokabel. Die Rechte und Pflichten des Ehepaares oder der Ehegatten ergeben sich zwangsläufig aus den unterschiedlichsten Gesetzen.closs hat geschrieben:2) Staatliche Ehe interessiert den Staat insofern, dass damit staatlich relevante Rechte und Pflichten verbunden sind.
#26 Re: Die Ehe für alle
Mir egal, wie man das hin und her wendet. - Mir geht es darum, dass auch der Staat mit dem staatlichen Eheabschluss Pflichten und Rechte eingeht - das tut er bei innerehelichen Ehevertrag über Vermögensverteilung der Ehepartner nicht.
#27 Re: Die Ehe für alle
Das ist relativ einfach. Die (standesamtliche) Zivilehe ist eine als Rechtsinstitut des Zivilrechts ausgestaltete Form der Ehe. Geregelt im BGB unter dem Eherecht. Zusätzlich geschützt nach Artikel 6 des Grundgesetzes. Der Staat gibt für die Eheschließung bestimmte Parameter vor.
Die Ehe ist nichts anderes als ein Vertrag zwischen zwei Partnern, genauer gesagt liegt mit der Verlobung ein Verpflichtungsgeschäft vor, mit der Eheschließung vor dem Standesbeamten erfolgt das Erfüllungsgeschäft. Im Prinzip banal, aber enorm wichtig.
Ohne die Zivilehe hätten wir lediglich religiös begründete Ehen oder andere exotische Formen des Zusammenlebens ohne eine genau definierte Rechtssicherheit für die Beteiligten. Abgesehen davon steht es jedermann frei, sich neben der Zivilehe besonderen Riten zu unterwerfen, nur haben diese keine Rechtswirkung.
Wen das interessiert, einfach mal das BGB aufschlagen und bei § 1297 anfangen zu lesen, das ist nicht mal so trocken, sondern ganz interessant. Nebenbei sieht man hier das Alter des BGB. Es drückt sich etwas seltsam aus, was den über 100 Jahren geschuldet ist, das es auf dem Buckel hat, aber es ist immer noch aktuell.
Meine Beiträge als Moderator schreibe ich in grün.
#28 Re: Die Ehe für alle
So weit, so gut. - Aber wie würdest Du es vertraglich einschätzen, dass auch der Staat daraus Rechte und Pflichten für sich rekrutiert. - Anders gesagt: Es ist doch unüblich bei einem Vertrag zwischen A und B, dass C damit drinhängt.
Deshalb: Der Staat ist hier doch nicht nur Notar für ein ERfüllungsgeschäft zwischen 2 Personen, sondern ist doch ebenfalls im Boot, indem er bspw. sagt: "Wenn Ihr staatlich verheiratet seid, bekommt Ihr von mir Steuervorteile".
#29 Re: Die Ehe für alle
Nee, das ist weltweiter Standard, z. B. bei der Mehrwertsteuer.
Deshalb spricht auch vieles dafür, das Ehegattensplitting abzuschaffen.
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
George Orwell
#30 Re: Die Ehe für alle
Siehst Du: Der Staat steckt also doch drin (Münek hat das zurückgewiesen).
Finde ich auch - allerdings müsste man dafür Freibeträge für Mütter einbauen, die aufgrund der Kinder zuhause sind.