dein Wein war sicherlich gut




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Chablis!
"Interesse" ist hier die unpassende Vokabel. Sagen wir es so: Der Staat ist am Ehevertrag als Vertragspartner nicht beteiligt. Sollte es später wegen dieses Vertrages Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten geben, wäre der Staat z.B. in Form von Gerichtsentscheidungen involviert.
"Interesse" ist hier die unpassende Vokabel. Die Rechte und Pflichten des Ehepaares oder der Ehegatten ergeben sich zwangsläufig aus den unterschiedlichsten Gesetzen.closs hat geschrieben:2) Staatliche Ehe interessiert den Staat insofern, dass damit staatlich relevante Rechte und Pflichten verbunden sind.
Mir egal, wie man das hin und her wendet. - Mir geht es darum, dass auch der Staat mit dem staatlichen Eheabschluss Pflichten und Rechte eingeht - das tut er bei innerehelichen Ehevertrag über Vermögensverteilung der Ehepartner nicht.
Das ist relativ einfach. Die (standesamtliche) Zivilehe ist eine als Rechtsinstitut des Zivilrechts ausgestaltete Form der Ehe. Geregelt im BGB unter dem Eherecht. Zusätzlich geschützt nach Artikel 6 des Grundgesetzes. Der Staat gibt für die Eheschließung bestimmte Parameter vor.
So weit, so gut. - Aber wie würdest Du es vertraglich einschätzen, dass auch der Staat daraus Rechte und Pflichten für sich rekrutiert. - Anders gesagt: Es ist doch unüblich bei einem Vertrag zwischen A und B, dass C damit drinhängt.
Nee, das ist weltweiter Standard, z. B. bei der Mehrwertsteuer.
Deshalb spricht auch vieles dafür, das Ehegattensplitting abzuschaffen.
Siehst Du: Der Staat steckt also doch drin (Münek hat das zurückgewiesen).
Finde ich auch - allerdings müsste man dafür Freibeträge für Mütter einbauen, die aufgrund der Kinder zuhause sind.