Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Politik und Weltgeschehen
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Magdalena61
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#21 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Magdalena61 » Do 14. Apr 2016, 23:59

ThomasM hat geschrieben:
Magdalena61 hat geschrieben: Vorsicht, wir sollen keine Gemeinschaft haben mit der Finsternis. Charlie ist keine sonderlich helle Leuchte...
Mir fiel nur auf, wie sehr sich alle mit Charlie solidarisiert und die Freiheit der Satiriker hochgehalten haben (es ging ja gegen Islamisten und Gläubige), aber hier bei Böhmermann sind plötzlich so viele empören, nur weil der sich dasselbe Recht einem Türken gegenüber herausgenommen hat.
Das ist allerdings wahr. Leider.
Heute so und morgen anders. Heute "Hosianna" und morgen "Ans Kreuz mit ihm!"

Die künstlerische Freiheit kann und darf nicht ein Freibrief für ausufernde Beleidigungen sein. Von einem Künstler, der etwas drauf hat, erwarte ich MEHR. Die Mainzer kriegen es ja auch hin, zu politischen Themen ungeschminkt und manchmal peinlich genau Stellung zu nehmen-- mit Worten kann man jonglieren, der Ton macht die Musik.
Ich halte die Frage, ob Böhmermann sich strafbar gemacht hat, für offen (das soll die Justiz entscheiden),
Das wird nicht einfach werden.
Magdalena61 hat geschrieben:Die Bundesregierung muß sich nur zur Anzeige des türkischen Präsidenten äußern, da ein deutscher Untertan ihm gegenüber über die Stränge haute-- habe ich das richtig verstanden?
Richtig. Weil er ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigte, muss die Bundesregierung entscheiden, ob eine Strafverfolgung in Deutschland politisch gewünscht ist.
Sie sollen mal im Kämmerlein beraten, und sich da von niemandem reinreden lassen.

Wenn Kinder über die Stränge schlagen, müssen die Eltern unter vier Augen und in RUHE besprechen, was Sache ist und wie sie vorgehen wollen. DANN können sie dem Kind/ den Kindern mitteilen: "Wir haben beschlossen, dass..... "-- und diese Entscheidung ist dann nicht etwa als Diskussionsgrundlage zu verstehen, sondern vom Kind/ den Kindern (von den Medien, dem deutschen Volk und Herrn Erdogan) zu akzeptieren.

SO läuft das, wenn man sich nicht zum Gespött und zum Kasper machen lassen will, so, und nicht anders.

Man stelle sich vor: Erdogan und Böhmermann reden wie echte Männer miteinander in Gegenwart eines Schlichters.
Auch DAS könnte nach dem Kämmerlein in Aussicht gestellt werden... :D

Magdalena61 hat geschrieben: Mittlerweile liegen jedoch Hunderte von Strafanzeigen gegen Jan B. vor. Es wird sich ja wohl irgendein Staatsanwalt finden, der sich dazu berufen fühlt, der Gerechtigkeit Genüge tun zu wollen.
Eher unwahrscheinlich. Denn diese Menschen wurden ja nicht beleidigt, nicht direkt jedenfalls.
Man kann Böhmermann nicht anklagen, weil sich irgendein Mensch durch sein Benehmen einem ausländischen Staatsoberhaupt gegenüber negativ berührt fühlt.
Der Inhalt der Strafanzeigen ist mir nicht bekannt.
LG
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Janina
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#22 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Janina » Fr 15. Apr 2016, 10:03

janosch hat geschrieben:Ich finde auch, wenn jemand wegen eines Stinkefingers anzeigen und bestrafen kann...
...dann sind wir ein Haufen dummer Heulsusen. Sowas kann man doch nicht ernst nehmen.

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Magdalena61
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#23 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Magdalena61 » Fr 15. Apr 2016, 13:20

Samantha hat geschrieben:
Magdalena61 hat geschrieben:Seit wann ist es unter zivilisierten Menschen üblich, einen "Übertreter", also jemanden, der sich diverser Vergehen gegen Menschlichkeit und Gerechtigkeit schuldig gemacht hat, übel zu beschimpfen und mit rassistischen Parolen um sich zu werfen?

Damit verdient man sich nicht den Respekt des Gegners. Man macht sich nur lächerlich. Und erschwert die Verhandlungen der Bundesregierung, die ja leider auf die Mitarbeit des türkischen Präsidenten nicht verzichten kann.
Auf diese Mitarbeit kann man doch verzichten, da die Türkei ja mit ihrem Verhalten wegen der Flüchtlingskrise 6 Mrd. € erpresst
DAS wäre mir auch lieber, echt.
Ich glaube, niemand findet es gut, der Türkei unter der jetzigen Regierung schön tun zu müssen.
2,5 Millionen Flüchtlinge sollen in der Türkei umherirren--- nachdem wir eh schon mehr als eine Million in Deutschland haben fragt man sich, ob es wirklich sein muß, mit der Türkei zu kooperieren. Aber hier gibt es halt die Anti-Flüchtlings- Fraktion, deren Interessen die Bundesregierung nicht einfach übergehen kann.
Außerdem "schaffen" wir nicht 10 Millionen Heimatlose.
Und ein weiterer Zuzug müsste besser organisiert werden.
Wenn Europa geschlossen oder wenigstens mehrheitlich mitmachen würde, könnte es Herrn Erdogan mitsamt seinen Ansprüchen im Regen stehen lassen.
und ich glaube kaum, dass die Flüchtlinge dort bleiben oder gar gut aufgehoben sind.
Ich auch nicht.
Lieber sollte man die Grenzen schließen, einige Flüchtlinge nach Deutschland rein lassen und das viele Geld sinnvoller ausgeben.
Wo sollen die anderen hin, die ihre Heimat verloren haben?
Es gäbe ja noch mehr Länder um Syrien herum- :? Einige davon sind auch schon an der Grenze ihrer Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit angekommen.
Übrigens ist das Lied von Böhmermann klasse!
Yep, das hat er gut gemacht. Die darin enthaltene Kritik gründet auf nachweisbaren Tatsachen.
Das Gedicht als Bumerang aber weniger.
Die Bundesregierung könnte eine Ermahnung aussprechen an die Adresse des ZDF und Jan B. und von einer Strafverfolgung absehen. Sie ist nicht der Lakai des türkischen Königs. Unterlassungserklärung, wenn's sein muß... aber genau definiert, was unterlassen werden soll, damit die Meinungsfreiheit nicht zu kurz kommt.
LG
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#24 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187

Beitrag von janosch » Fr 15. Apr 2016, 13:47

Janina hat geschrieben:
janosch hat geschrieben:Ich finde auch, wenn jemand wegen eines Stinkefingers anzeigen und bestrafen kann...
...dann sind wir ein Haufen dummer Heulsusen. Sowas kann man doch nicht ernst nehmen.

Ist halt so...was kann man dagegen tun? Das ist halt so mit dem Recht und Gesetz. Christus wurde auch geopfert, besser wenn einer stirbt, als das ganze untergeht.
Wir wissen nicht wozu dieser Erdogan (und die Mächte dahinter) fähig ist. Jetzt kleine Böhmi wird mit ein paar Eurochen bestrafen und mit großen Medien Tamm-Tamm begleitet und die Sache ist gegessen! Der Klügere gibt nach...

janosch
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#25 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187

Beitrag von janosch » Fr 15. Apr 2016, 13:47

doppelt...
Zuletzt geändert von janosch am Fr 15. Apr 2016, 14:06, insgesamt 1-mal geändert.

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#26 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Magdalena61 » Fr 15. Apr 2016, 14:21

Janina hat geschrieben:
Magdalena61 hat geschrieben:Seit wann ist es unter zivilisierten Menschen üblich, einen "Übertreter", also jemanden, der sich diverser Vergehen gegen Menschlichkeit und Gerechtigkeit schuldig gemacht hat, übel zu beschimpfen und mit rassistischen Parolen um sich zu werfen?
Seit Despoten sich diverser Vergehen gegen Menschlichkeit und Gerechtigkeit schuldig machen.
Wenn man kritisiert, sollte man keine Leichen im Keller haben. Der Gegner findet sie bestimmt. Dann macht er daraus eine Staatsaffaire und seine Kritiker haben alle Hände voll zu tun, um ihre eigene Haut zu verteidigen/ zu retten:
Schuldzuweisungen sind beliebt, liefern sie doch immer gleich die “Ent-Schuldigung” mit und schaffen damit sofortige Erleichterung eines Zustands, der für manche Menschen unerträglich scheint: für sich selbst verantwortlich zu sein.
Quelle
Janina hat geschrieben:Den Respekt Erdogans haben wir nicht, aber wir können ihn uns verdienen: Indem er bei uns (und damit meine ich GANZ Europa) auf Granit beißt.
Seinen Forderungen eine eigene, brauchbare, entschlossen durchzuziehende Strategie entgegen setzen-- wäre die einzige Lösung.
Es gibt Zeitgenossen, mit denen man nicht verhandeln KANN, weil das aufgrund ihrer Einstellung und Haltung nicht möglich IST.
Trifft man auf Menschen, die jahrzehntelange Übung im Leugnen von Schuld haben, kann es besonders unangenehm werden. Sofern sie ebenso lange keine Sanktionen für ihr Verhalten erfahren haben, entwickeln sie eine grundsätzliche Rechtfertigung, eine Art Freibrief für ihre Machenschaften bis hin zu einer Sondermoral und gleichzeitig eine hervorragende Wahrnehmung für alles, was bei anderen Menschen an Schwächen, Fehl- oder Minderleistung auftritt und nutzbar sein könnte.
Kein Vorwurf ist ihnen zu abwegig, keine Ausrede zu albern. Die schönste Freude, die man ihnen machen kann, ist ein Missgeschick, einen Fauxpas zu begehen, auf ein Hindernis zu stoßen oder irgendwie außer Gefecht gesetzt zu werden, dann bricht sich Schadenfreude Bahn, da kann man solche Leute, die ja meist schlecht gelaunt und latent aggressiv daherkommen, auch schon mal kurzfristig fröhlich erleben.
Quelle
Und diesen Fauxpass hat Jan B. leider begangen.
Man sollte sich Despoten und anderen Machtmenschen nicht als Zielscheibe zur Verfügung stellen. Vernünftig reden kann man mit ihnen nicht.
Die in dem verlinkten Artikel weiter unten empfohlene Strategie halte ich für sehr vernünftig.
Janina hat geschrieben:
Magdalena61 hat geschrieben:Man sollte die Handlung objektiv bewerten und von der Zielperson, auf die der Angriff gemünzt war, trennen.
Ganz im Gegenteil, eine solche Beleidigung ist gerade dadurch gerechtfertigt, dass sie untrennbar mit dem getroffenen Arschloch verknüpft ist.
Wer gerecht urteilen will, kann es sich nicht leisten, persönlichen Emotionen nachzugeben.

Janina hat geschrieben:Radikale Meinungsfreiheit!
Gute Satire sieht für mich z.B. so aus:
Fragen Sie Dr. Laura!
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Janina
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#27 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187

Beitrag von Janina » Fr 15. Apr 2016, 14:25

janosch hat geschrieben:
Janina hat geschrieben:
janosch hat geschrieben:Ich finde auch, wenn jemand wegen eines Stinkefingers anzeigen und bestrafen kann...
...dann sind wir ein Haufen dummer Heulsusen. Sowas kann man doch nicht ernst nehmen.
Ist halt so...was kann man dagegen tun?
Heulsusenparagrafen abschaffen.

janosch hat geschrieben:Der Klügere gibt nach...
Gaaaaaaaaaaaaaaanz gefährliche Idee! Führt dazu, dass die Idioten die Welt regieren.

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#28 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187

Beitrag von janosch » Fr 15. Apr 2016, 16:10

Janina hat geschrieben:
janosch hat geschrieben:
Janina hat geschrieben:...dann sind wir ein Haufen dummer Heulsusen. Sowas kann man doch nicht ernst nehmen.
Ist halt so...was kann man dagegen tun?
Heulsusenparagrafen abschaffen.

janosch hat geschrieben:Der Klügere gibt nach...
Gaaaaaaaaaaaaaaanz gefährliche Idee! Führt dazu, dass die Idioten die Welt regieren.
:o Wieso? Wer regiert jetzt? :lol:

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sven23
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#29 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von sven23 » Fr 15. Apr 2016, 16:30

Janina hat geschrieben:Kann man Erdogan überhaupt beleidigen?
:roll:
Er scheint auf jeden Fall sehr leicht zu beleidigen zu sein. In der Türkei sind annähernd 2000 Verfahren wegen Beleidigung anhängig, darunter auch gegen Kinder und Jugendliche.
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell

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sven23
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#30 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von sven23 » Fr 15. Apr 2016, 16:42

ThomasM hat geschrieben: 3.) Die Bundesregierung ermächtigt die Strafverfolgung in Deutschland siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/104a.html (was eine politische Entscheidung ist)

Die Frage ist also:
Ist es im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, einen Satiriker zu verfolgen, weil das türkische Staatsoberhaupt eine undemokratische und humorlose Einstellung hat?
Ich sage nur: Je suis Charlie
Genau so ist es. Man sollte nicht mit zweierlei Maß messen. Allerdings halte ich den § 104 für antiquiert. Er stammt sicher noch aus obrigkeitsstaatlicher Zeit.
Vielleicht ist es ja ganz gut, dass die Regierung das Verfahren gegen Böhmermann jetzt zugelassen hat. So kann endgültig und höchstrichterlich geklärt werden, was Satire darf und was nicht. Ich gehe stark davon aus, dass Erdogan eine Abfuhr erteilt wird und die Regierung kann trotzdem ihre Hände in Unschuld waschen. Schließlich hat man sich wegen des Flüchtlingsdeals mit ihm eingelassen und das verleiht dem Ganzen eine politische Dimension.
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell

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