Das ist allerdings wahr. Leider.ThomasM hat geschrieben:Mir fiel nur auf, wie sehr sich alle mit Charlie solidarisiert und die Freiheit der Satiriker hochgehalten haben (es ging ja gegen Islamisten und Gläubige), aber hier bei Böhmermann sind plötzlich so viele empören, nur weil der sich dasselbe Recht einem Türken gegenüber herausgenommen hat.Magdalena61 hat geschrieben: Vorsicht, wir sollen keine Gemeinschaft haben mit der Finsternis. Charlie ist keine sonderlich helle Leuchte...
Heute so und morgen anders. Heute "Hosianna" und morgen "Ans Kreuz mit ihm!"
Die künstlerische Freiheit kann und darf nicht ein Freibrief für ausufernde Beleidigungen sein. Von einem Künstler, der etwas drauf hat, erwarte ich MEHR. Die Mainzer kriegen es ja auch hin, zu politischen Themen ungeschminkt und manchmal peinlich genau Stellung zu nehmen-- mit Worten kann man jonglieren, der Ton macht die Musik.
Das wird nicht einfach werden.Ich halte die Frage, ob Böhmermann sich strafbar gemacht hat, für offen (das soll die Justiz entscheiden),
Sie sollen mal im Kämmerlein beraten, und sich da von niemandem reinreden lassen.Richtig. Weil er ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigte, muss die Bundesregierung entscheiden, ob eine Strafverfolgung in Deutschland politisch gewünscht ist.Magdalena61 hat geschrieben:Die Bundesregierung muß sich nur zur Anzeige des türkischen Präsidenten äußern, da ein deutscher Untertan ihm gegenüber über die Stränge haute-- habe ich das richtig verstanden?
Wenn Kinder über die Stränge schlagen, müssen die Eltern unter vier Augen und in RUHE besprechen, was Sache ist und wie sie vorgehen wollen. DANN können sie dem Kind/ den Kindern mitteilen: "Wir haben beschlossen, dass..... "-- und diese Entscheidung ist dann nicht etwa als Diskussionsgrundlage zu verstehen, sondern vom Kind/ den Kindern (von den Medien, dem deutschen Volk und Herrn Erdogan) zu akzeptieren.
SO läuft das, wenn man sich nicht zum Gespött und zum Kasper machen lassen will, so, und nicht anders.
Auch DAS könnte nach dem Kämmerlein in Aussicht gestellt werden...Man stelle sich vor: Erdogan und Böhmermann reden wie echte Männer miteinander in Gegenwart eines Schlichters.

Der Inhalt der Strafanzeigen ist mir nicht bekannt.Eher unwahrscheinlich. Denn diese Menschen wurden ja nicht beleidigt, nicht direkt jedenfalls.Magdalena61 hat geschrieben: Mittlerweile liegen jedoch Hunderte von Strafanzeigen gegen Jan B. vor. Es wird sich ja wohl irgendein Staatsanwalt finden, der sich dazu berufen fühlt, der Gerechtigkeit Genüge tun zu wollen.
Man kann Böhmermann nicht anklagen, weil sich irgendein Mensch durch sein Benehmen einem ausländischen Staatsoberhaupt gegenüber negativ berührt fühlt.
LG