Ich vermute mal, dass auch Juristen eine entweder-oder-Frage nicht mit Ja beantworten können.Rembremerding hat geschrieben:Nur ein Jurist könnte diese Frage mit Ja beantworten.

So sehr wie ich die Rechtswissenschaften schätze, aber Juristen wären die letzten, die ich hier fragen würde.

Denn ein Jurist könnte z.B. so antworten: Die Inquisition war kein Verbrechen, weil die Strafbarkeit dieser während ihrer Praxis nicht kodifiziert war.
Das sind dann so die Momente, in denen man (innerlich wütend) feststellt, dass ein Saddam Hussein ein ganz legal handelnder Staatsmann war.
Aus diesem Grund wurde ja im Umgang mit Terrorherrschern (z.B. Nürnberger Prozesse) ein neues rechtliches Instrument eingeführt: die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Das klingt ersteinmal vom Begrifflichen her etwas schwammig, wird dann jedoch durchaus weiter präzisiert im 7. Art des Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbreche ... chlichkeit
Ich denke, wenn man die heutige Definition von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" als Maßstab hernimmt, die Inquisition erfüllt diese.
Wenn nun bei den Verfahrenstechniken bei der Durchführung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit Fortschritte gemacht werden, eben wie bei der Inquisition, würde ich deswegen die Inquistion nicht als Fortschritt bezeichnen.