Scrypt0n hat geschrieben:Um weiter zu untermauern, dass die Risiken im Verhältnis verschwindend gering sind hat er eine offizielle Statistik dargelegt, auf die du aber ebenfalls nicht eingegangen bist.
Verschwindend gering.
Wenn auf dem Totenschein irgendeine angenommene Todesursache, die im Bereich des Wahrscheinlichen liegen
könnte, verzeichnet wird, weil es ja das Fremdblut nicht gewesen sein DARF, schon gar nicht, wenn die OP oder der Unfall schon Jahre zurück liegen, sind die Statistiken wertlos, da ungenau/falsch.
Blutkonserven müssen ganz einfach besser getestet werden, bevor man Patienten damit "das Leben rettet". Die Könige der BRD könnten die Gesetze dahingehend verändern.
Na ja, vielleicht macht's ja dann die EU.... die scheint mir insgesamt etwas wacher zu sein und schärfer in ihren Forderungen.
Der deutsche Staat spricht auch in anderen Fällen mit gespaltener Zunge. Seit 1995 ist es verboten, eine Schwangerschaft aufgrund einer erkannten Behinderung des Ungeborenen zu beenden. Mit Ausnahmeklauseln natürlich... die nach wie vor Spätabtreibungen (nach der 22. SW) möglich machen--
...erklärt ihnen, dass das ungeborene Kind vor dem Auslösen der Wehen mit einer Injektion getötet wird.
Quelle
Nicht immer stirbt das gewaltsam auf die Welt geholte Frühchen wie erwünscht.
Wer so etwas zulässt, dem sind die "paar Prozent an Pechvögeln", die halt "die verschwindend geringen Risiken" der unzuverlässigen Statistiken bezüglich der Gabe von Fremdblut abkriegen auch nicht wichtig.
LG