closs hat geschrieben:Als Vereinsmitglieder dürfen die das auch.
Trotzdem werden sie nicht gehört.
closs hat geschrieben:Als Vereinsmitglieder dürfen die das auch.
Weiss ich nicht. - Die Gehälter von Amtsträgern sollten sie schon kennen dürfen - ob es Sinn macht und ein Anspruch ist, ihnen Finanz-Verflechtungen zwischen Heiligem Stuhl, Bischöflichem Stuhl, Stiftungen, Anlagen, etc. zu erklären, ist eine andere Frage. - Auf jedem Fall haben sie das Recht zu wissen, was mit ihren Mitgliedsbeiträgen geschiehtsven23 hat geschrieben:Trotzdem werden sie nicht gehört.
closs hat geschrieben:Weiss ich nicht. - Die Gehälter von Amtsträgern sollten sie schon kennen dürfen - ob es Sinn macht und ein Anspruch ist, ihnen Finanz-Verflechtungen zwischen Heiligem Stuhl, Bischöflichem Stuhl, Stiftungen, Anlagen, etc. zu erklären, ist eine andere Frage. - Auf jedem Fall haben sie das Recht zu wissen, was mit ihren Mitgliedsbeiträgen geschieht
Irreführend. - Die Gemeinde-Priester werden von der Krichensteuer bezahlt - höhere Amtsträger vom Staat, wobei dies keine Schenkung des Staats ist, sondern (geringe) Ersatzleistung für den fehlenden Schuldendienst.sven23 hat geschrieben:Es geht nicht um die Gehälter, die ja kein Geheimnis sind und vom Steuerzahler bezahlt werden.
Ein klassisches Beispiel der Irreführung - es wird so getan, als würde der Staat die Kirche(n) subventionieren. - Die sogenannten "Dotationen" sind betriebswirtschaftlich gesagt nichts anderes als Zins-Ersatzleistungen, die niedriger als zu erwartende Zinsen sind. - Die Laufzeit kann nur dann verringert werden, wenn man auch tilgt - aber das scheinen beide Seiten nicht zu wollen, weil beide Seiten Vorteile davon haben.sven23 hat geschrieben:http://www.stop-kirchensubventionen.de/ ... ender.html
closs hat geschrieben:Ein klassisches Beispiel der Irreführung - es wird so getan, als würde der Staat die Kirche(n) subventionieren. - Die sogenannten "Dotationen" sind betriebswirtschaftlich gesagt nichts anderes als Zins-Ersatzleistungen, die niedriger als zu erwartende Zinsen sind. - Die Laufzeit kann nur dann verringert werden, wenn man auch tilgt - aber das scheinen beide Seiten nicht zu wollen, weil beide Seiten Vorteile davon haben.
Da gibt es keine genaue Zahlen, aber Schätzungen in 2 bis 3-stelliger Milliarden-Höhe. - Zahlen um die 50 Milliarden wurden von den GRÜNEN genannt (wahrlich keine traditionell katholisch-freundliche Truppe), ca. 250 Milliarden von kirchen-freundlichen Gruppen.sven23 hat geschrieben:Und was ist die Basis für die Zinsberechnungen?
Offensichtlich haben die genannten Zahlen einvernehmlicher-weise (!!!) damit nichts zu tun.sven23 hat geschrieben:Die RKK hat immer noch Grundbesitz in Deutschland in der Größenordnung des Saarlandes. Das sollte doch Entschädigung genug sein.
Dann muss man halt auch mal mit der Tilgung anfangen.sven23 hat geschrieben:Nach 200! Jahren sollte mal endlich ein Schlußstrich gezogen werden.
closs hat geschrieben:Dann muss man halt auch mal mit der Tilgung anfangen.
closs hat geschrieben:Ein klassisches Beispiel der Irreführung - es wird so getan, als würde der Staat die Kirche(n) subventionieren. - Die sogenannten "Dotationen" sind betriebswirtschaftlich gesagt nichts anderes als Zins-Ersatzleistungen, die niedriger als zu erwartende Zinsen sind. - Die Laufzeit kann nur dann verringert werden, wenn man auch tilgt - aber das scheinen beide Seiten nicht zu wollen, weil beide Seiten Vorteile davon haben.
Das steht im Widerspruch zu Äußerungen der Parteien des Bundestags. - Wenn das nur die Union wäre, dürfte man misstrauisch sein - aber es sind auch SPD und die GRÜNEN.sven23 hat geschrieben:Da ist längst alles getilgt.
Auch das ist eine Irreführung - es handelt sich dabei um einen Vertrag, der ausschließlich zur Zeit der Weimarer Republik verfasst wurde. - Dass Hitler ihn als eine seiner ersten Amtshandlungen unterzeichnet hat, ist historisch unglücklich, ändert aber nichts daran, dass dieser Vertrag (im wesentlichen) zwischen 1919 und 1932 erstellt wurde - die Genese und Ausarbeitung dieses Vertrags hat inhaltlich überhaupt nichts mit den Nazis zu tun, sondern mit der Weimarer Demokratie.sven23 hat geschrieben:Seltsamerweise beruft sich die Kirche auf Erfüllung eines Gesetzes aus dem Unrechtsstaat der Nazis.
"Ablöse" ist etwas ganz anderes als "Beendigung" - das weist vielmehr darauf hin, dass man weg von Dotationen und hin zu einem ordentlichen Schuldenvertrag kommen wollte. - Das wäre auch mein Vorschlag.sven23 hat geschrieben: Schon nach dem ersten Weltkrieg wurde in der Weimarer Verfassung festgelegt, dass der Staat verpflichtet wird, eine einheitliche rechtliche Grundlage für eine Ablöse - also Beendigung - dieser Dotationen zu schaffen.
Es geht nicht um die Dotationen selbst, sondern darum, dass der Schuldendienst von Dotationen (die als solche in der Tat schon längst abgelaufen sind) losgelöst wird und nicht hinter dem Begriff "Dotationen" versteckt wird. - Ärgert mich auch.sven23 hat geschrieben:Die Dotationen waren ursprünglich auf die Lebenszeit der Bischofsfürsten begrenzt.
Die Regierung vermeidet das nicht deshalb, weil sie somit Probleme mit Lobbys bekommt (es gibt bischöfliche Stimmen, die das ausdrücklich ebenfalls wollen), sondern weil der jetztige Weg billiger und haushalts-freundlicher ist.sven23 hat geschrieben:dass der Staat verpflichtet wird, eine einheitliche rechtliche Grundlage für eine Ablöse - also Beendigung - dieser Dotationen zu schaffen.