Für diejenigen, die es interessiert, hier mal ein Video:
http://www.jw.org/de/aktuelle-meldungen ... ten-video/Expertenmeinungen zur Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
Zwei bedeutende Menschenrechtsexperten äußern sich zum Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen und darüber,
welche Entwicklungen dieses Recht in Europa durchlaufen hat.
Nils Muiznieks ist Menschenrechtskommissar des Europarats mit dem Auftrag,
die Umsetzung von Menschenrechten in den Mitgliedsstaaten zu fördern.
Kronanwalt Richard Clayton ist Vertreter des Vereinigten Königreiches bei der Venedig-Komission.
Die Venedig-Kommission berät den Europarat in verfassungsrechtlichen Angelegenheiten.
Das Video zeigt Höhepunkte der interessanten Interviews.
http://www.jw.org/de/aktuelle-meldungen ... skonflikt/Kommentare von Richtern zur Frage ...
... ob die Inhaftierung von Personen, die den Krieg aus Gewissensgründen ablehnen, ethisch-moralisch vertretbar ist
„Der Schutz der Gewissensfreiheit ist durch die Verfassung als grundlegendes Recht verankert, mit dem großen Ziel, das Gewissen der Einzelnen — die Grundlage für den Wert und die Würde des Menschen — zu schützen. ... Wenn auch ihre Entscheidung, den Wehrdienst zu verweigern, nicht der allgemeinen Vorstellung entspricht, so wird es dennoch schwierig zu argumentieren, dass ihre Entscheidung ein schweres Verbrechen gegen die Gesellschaft oder den Staat darstellt und zwangsläufig hart bestraft werden muss.“ (Richterin Hye-won Lim, Bezirksgericht Suwon, 21. Februar 2013, 2012Chogi2381)
„Zu entscheiden, wie man sich selbst im Verhältnis zu anderen sieht, ... [und] ernsthaft über den ‚Wert menschlichen Lebens‘ nachzudenken beeinflusst die Entwicklung der Persönlichkeit wesentlich. Zu diesem Entwicklungsprozess gehört auch die Entscheidung, keinem anderen das Leben zu nehmen, auch nicht in einem bewaffneten Konflikt. Werden jene, die eine solche Entscheidung [bereits getroffen haben], zum Wehrdienst gezwungen oder zum Tragen einer Waffe genötigt, und dann ohne Ausnahme verurteilt, wenn sie dem nicht nachkommen, so würden dadurch ihre Rechte und ihre Identität im Endeffekt bewusst nicht berücksichtigt werden. Dadurch wird die Würde des Menschen eindeutig verletzt.“ (Richter Young-hoon Kang, Bezirksgericht Seoul-Nord, 14. Januar 2013, 2012Chogi1554)
... ob die nationale Sicherheit geschwächt wird, wenn die Rechte von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen beachtet werden
„Es gibt keine relevanten und konkreten Hinweise oder Daten, die zeigen würden, dass die Einführung eines alternativen Dienstes die nationale Sicherheit oder den Grundsatz der Gleichbehandlung aufgrund der bestehenden Wehrpflicht untergraben würde.“ (Richter Gwan-gu Kim, Bezirksgericht Changwon-Masan, 9. August 2012, 2012Chogi8)
„Es gibt keinen hinreichenden Grund zu der Annahme, die nationale Sicherheit würde so sehr in Gefahr sein, dass es unmöglich ist, die Würde des Menschen und [den] Wert aller Staatsbürger zu beschützen, wenn eine Minderheit, Zeugen Jehovas eingeschlossen, ... sich weigert, eine Waffe in die Hand zu nehmen oder eine militärische Ausbildung zu absolvieren. Schließlich hat der Beschuldigte ... den Wehrdienst trotz der Strafe bereits verweigert. Wenn diese Annahme wirklich begründet [wäre], dann wären die nationale Sicherheit, die Würde des Menschen und der Wert aller Bürger bereits jetzt in ernster Gefahr.“ (Richter Seung-yeop Lee, Bezirksgericht Ulsan, 27. August 2013, 2013Godan601)
... wie eine Lösung gefunden werden kann
„Sollte das Verfassungsgericht entscheiden, dass die Regelung in diesem Fall verfassungswidrig ist, sind die Verwaltungsbehörden und die Nationalversammlung berechtigt und in der Lage, sowohl die nationale Sicherheit als auch die Gewissensfreiheit zu berücksichtigen; dann können Gesetze erlassen werden, die die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen berücksichtigen und gleichzeitig die nationale Sicherheit stärken.“ (Richter Young-sik Kim, Bezirksgericht Seoul-Süd, 9. Juli 2013, 2013Chogi641)
„Es wird weder die militärische Stärke beeinträchtigen noch eine signifikante Auswirkung auf die nationale Sicherheit haben, vorausgesetzt die Regelungen für den Zivildienst werden sorgfältig geplant und umgesetzt, damit Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht als Vorwand dafür genommen wird, nicht eingezogen zu werden.“ (Richter Seong-bok Lee, Bezirksgericht Seoul-Ost, 20. Februar 2014, 2014Chogi30)