
Der Europäische Gerichtshof hat das Burkaverbot (Ganzkörperverschleierung) für muslimische Frauen in Frankreich für rechtens erklärt. Nun wird auch in anderen Ländern diskutiert, ob man die Burka ebenso verbieten soll. Hier die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente:
Die Befürworter des Urteils finden im GG ihre Bestätigung, das jeden das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit einräumt, "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" (Art 2.1 GG).
Ein "Sittengesetz" ist dabei immer Ausdruck dessen, was dem allgemeinen Rechtsempfinden nach als sittengemäß oder anstößig gilt. Es kommt bei solchen Grundsatzentscheidungen also darauf an, ob sie von einer Mehrheit der Mitglieder einer Gemeinschaft mitgetragen werden können.
Eine französische Muslimin verletzt im physischen Sinn kein anderes Mitglied der Gesellschaft, jedoch tut das der FKKler, der am liebsten nackt im Supermarkt einkaufen würde, auch nicht. Auch nicht die Frau, die in Kuwait einen Bikini tragen möchte. Das Prinzip einer modernen Gesellschaft führt zudem die Vollverschleierung ad absurdum, das ja auf Kommunikation angewiesen ist, auch von Angesicht zu Angesicht und nicht nur über das Internet.
Die Gegner des Urteils führen ins Feld, dass Grundrechte (die freie Entfaltung der Persönlichkeit) keine Rechte sind, die von einer Mehrheit bestimmt werden. Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat, die den einzelnen eben gerade vor Übergriffen der Mehrheit schützen sollen, wenn etwa einzelne andere abweichende und fremde Vorstellungen davon haben, wie sie ihr Leben führen wollen.
Es gibt kein Recht in einem "das Zusammenleben erleichternden Raum der Begegnung" zu leben, somit kann es auch nicht die Religionsfreiheit und die Handlungsfreiheit von Frauen, die Burka tragen, mindern. So steht nun Im Zentrum des staatlichen Schutzes nicht mehr der einzelne, sondern das Kollektiv, das dem einzelnen vorschreiben kann, wie er oder sie zu leben hat und somit wird auch die Religionsfreiheit angegriffen.
Zu einer freiheitlichen Demokratie gehört auch, dass sich Menschen nicht an ihr beteiligen müssen (siehe auch ZJ). Rechte dürfen eingeschränkt werden, wenn ihre Ausübung anderen schadet, jedoch nicht, weil ihre Ausübung missfällt. Zudem stigmatisiert das Gesetz Burkaträgerinnen und verbannen sie aus der Öffentlichkeit, die Frauenrechte werden dadurch nicht geschützt.
Also Burkaverbot ja oder nein etwa in D oder A?
Servus
