PeB hat geschrieben: ↑Di 24. Dez 2019, 20:13
Aber ich sehe auch die Gefahr der Täuschung. Davor sollte man sich hüten.
Weihnachtszeit gut überstanden? Ich hoffe es jedenfalls. Bei mir war es sehr ruhig im Kreise der Familie.
PeB, manchmal bist du ein kleines Scherzkeks. Welchen Sinn hat dieser Thread? Lies die Eingangsworte. Genau weil ich mich keiner Illusion oder Täuschung hingeben will erfolgte eine Prüfung. Al werte es als Leben in einer Filteblase ab und das ungeprüft. Den Vorwurf macht er ununterbrochen, der aber objektiv gesehe belgt er nichts mit Tatsachen. Er kontert damit ungeprüft. Das machst du nicht, sondern du warnst andere, was besser ist. Dazu sage ich Folgendes.
Du magst meine Wortwahl nicht, aber ich ändere sie nicht. Genau das versteht man unter einer objektiven Vorgangsweise, die darin besteht sich auf Tatbestände abzusichern. Tatbestände bilden auch das Wort Gottes. Wenn die Schrift über eine Auferweckung berichtet gehe ich von einem Tatbestand aus. D.h. ist setze ihn als objektiv wahr. Auf Illusionen bin ich damit nicht ansprechbar.
Die Schrift liefert den Tatbestand, dass eine Auferweckung als Wirken des Heiligen Geistes bereits in dieser Weltzeit möglich ist. Wäre dem nicht so, so würde ich genau wie Paulus argumentieren, indem er sagte, ohne die Auferstehung wär der gesamte Glaube nutzlos. Dann wäre auch die vorliegende Untersuchung nur das Nachgehen einer Illusion oder wie Al sagt ein Leben in einer Filterblase.
Weil die Prüfung unseres Falles nicht möglich begebe ich mich nicht in Gefahr einer Täuschung zu unterliegen. Das ist Teil der objektiven Herangehensweise. Es ist ganz simpel. Was sich nicht überprüfen lässt, das muss auch nicht anerkannt werden. Sollte es dennoch Tatsache sein, so sind mir jedenfalls die Mittel für die tiefere objektive Herangehensweise nicht gegeben.
Ich kenne nun einen Zeugenbericht als Video, das an sich ein objektiver Tatbestand ist, wobei nicht der Inhalt der Aussage gemeint ist sondern nur die Tatsache des vorhandenen Videos. Man nennt es ein Beweismitttel. Die darin getätigten Aussagen selbst sind nicht weiter objektivierbar. Ich habe schon gesagt, der Totenschein wurde erwähnt, gesehen hat ihn von uns bloß keiner. Ebenso sprach man von einer Kühlung, aber das genauere "wie was wann" lässt sich nicht eruieren. Man bräuchte weitere Zeugen.
Her kommt zum Tragen was ich im NT als Mehrfach-Zeugenprüfung erklärt habe. Gäbe es nur ein einziges Evangelium, so wäre es unmöglich die Sache auf Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Da es aber 4 unabhängige Zeugen gibt sowie die Briefe, die Apostelgeschichte, dazu das weitere Geschichtswirken, so exisiteren im Gegensatz dazu eine erdrückende Anzahl an Zeugnissen, die in ihrer Gesamtheit mit dem Evangelium übereinstimmen.
Das ist im gegenständlichen Fall nicht der Fall. Darum wollte ich das weitere von dir vorgebrachte Zeugnis eines Kärntners mit dem 5 Stunden Tod weiter besprechen. An diesem können wir den Tod ebenfalls nicht als gesicherte Tatsache feststellen. Nur können wir das auch nicht bei den Evangelien. Was bleibt (das Gute behaltet) ist, dass die Auferweckung grundsätzlich eine biblische Wahrheit ist und sie kann sich jederzeit erfüllen.
Totenauferweckungen sind für die Verkündigung des Evangeliums nicht zwingend notwendig, aber sie würden die Verbreitung noch mehr unterstützen. Doch es ist der Wille Gottes, ob er uns diese Mittel in die Hände legt. Das legt er fest. Wir predigen, die Zeichen sendet er uns. Welche es sind, sind gar nicht unsere Baustelle.