sven23 hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 16:00
Sie darf vor allem keine Glaubensbekenntnisse einschleusen
Tut sie dann doch bei Deiner Definition von "Glaubensbekenntnis".
sven23 hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 16:00
Wobei ich zugeben muss, dass die Kommission sich selbst widerpricht, wenn sie darauf besteht, dass die Texte göttlich inspiriert sind.
Du darfst Dich drauf verlassen, dass sie sich NICHT selbst widerspricht, sondern Du was nicht verstanden hast.
sven23 hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 16:00
Warum sollte ich?
Wer "Jesus irrte sich" als Ergebnis darstellt, hat in den Sensus spiritualis hinein-interpretiert.
sven23 hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 16:00
Dann hast du den Text nicht mal gelesen, denn von echtem Verständnis steht dort nichts.
Ich habe auch nie ein Wort der bibel gelesen - jetzt kommt's raus.
Davon abgesehen: Hast Du inhaltlich dazu was zu sagen?
Münek hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 16:12
Mit Vorannahmen transzendenter Art kann man seriös keine wissenschaftliche Forschung betreiben.
Das ist falsch. - Ob man Jesus so untersucht, als sei er nur Mensch, oder so, als sei er auch göttlich, ist gleichermaßen wissenschaftlich bearbeitbar - zumal es um Historie geht und beide Vorannahmen wahr sein könnten.
Für die Methodenschritte spielt das keine Rolle - sie sind neutral. - Aber bei der Interpretation der Texte ist es nicht egal.
Münek hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 16:12
Die HKE hatte und hat mit "spiritueller Textauslegung" nichts am Hut.
Doch - der Satz "Jesus irrte" IST eine spirituelle Textauslegung.
Münek hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 16:12
Blödsinn - Philippus legt in Apg. 8:30 einen Text des Propheten lediglich christologisch aus.
Das wäre eine Interpretation in HKM-Manier. - In Apg-8,30 Manier würde man Apg. 8,30 anders interpretieren.
