Hallo Claymore,
das mag bei dir vielleicht zutreffen, dennoch ist es, meiner Meinung nach,
grob Fahrlässig hier öffentlich zu schreiben das man dass ignorieren soll.
Denn mein Freund hatte dies auch getan. Er wurde vor ein paar Jahren auch abgemahnt und hat, weil ihm jemand dazu geraten hat, das ganze Ignoriert. Er hatte sich irgend ein Spiel runtergeladen.
Was hat ihm das ganze gebracht?
Mehrere tausend Euro Strafe.
Magdalena hatte doch ganz klar geschreiben:
Letztlich war die Rechtsverletzung tatsächlich begangen worden, von meinem Anschluß aus, wenn auch ohne mein Wissen bzw. gegen meine ausdrückliche Weisung an die Kinder, bestimmte Funktionen des Internets zu meiden. Tag, Uhrzeit, IP- Adresse etc. - alles richtig.
https://4religion.de/viewtopic.php?f=26 ... &start=119
Ich finde das sehr respektlos hier immer wieder zu schreiben das man doch nicht hätte reagieren müssen oder "selbst schuld".
NEIN so ist es eben nicht immer bei allen Abmahnungen. Wenn eine Abmahnung eintrifft, und dort sämtliche Daten (wie oben zitiert) drinnen stehen, dann muss ja dieser Rechtsanwalt irgendwie da drann gekommen sein. Und ich glaube kaum, dass ein Internet-Provider einfach mal so Daten rausgibt. Siehe:
https://www.haufe.de/compliance/interne ... 31284.html
http://www.ifross.org/artikel/provider- ... g-erteilen
Das Landgericht Stuttgart hat in einem Beschluss (Az. 13 Qs 89/04) gegen T-Online entschieden, dass Internet Service Provider (ISPs) im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungverfahren verpflichtet sind, auch ohne vorherige richterliche Entscheidung Kundendaten herauszugeben, wenn der Verdacht einer Straftat (hier: Verbreitung pornografischer Inhalte) vorliegt.
Nach den Regelungen der Strafprozessordnung (§§ 100g, 100 h StPO) müssen Telekommunikationsverbindungsdaten von einem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung herausgegeben werden. Dies gilt jedoch nicht für so genannte Bestandsdaten, also solche, die nach § 3 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) "für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienstes erhoben werden". Solche Bestandsdaten müssen nach den §§ 95, 111, 113 Abs. 1 TKG vom Telekommunikationsdiensteanbieter auf Verlangen der zuständigen Stellen auch ohne vorherige richterliche Anweisung herausgegeben werden, soweit dies (u.a.) für die Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmah ... 00563.html
2. Möglichkeit: Ignorieren
Diese Möglichkeit sollte nur gewählt werden, wenn die Abmahnung ersichtlich unberechtigt ist oder von jemandem ausgesprochen wird, der nachweislich nicht das Recht hat, eine Abmahnung auszusprechen. In jüngster Vergangenheit ist hier der Verein „Ehrlich währt am längsten“ zu nennen, bei dem die Abmahnbefugnis wohl nicht gegeben war (nachzulesen in den Artikeln einiger Kollegen hier im Forum).
In allen anderen Fällen ist diese Variante die denkbar ungünstigste.
Und wenn eine Abmahnung unberechtigt ist bzw. wenn diese Person nachweislich nicht das Recht hat eine Abmahnung auszusprechen, dann bekommt der auch keine Daten vom Internet Provider.
Von dem her hat hier Magdalena61 alles richtig gemacht.
