PeB hat geschrieben: ↑Mi 12. Dez 2018, 18:27
Stromberg hat geschrieben: ↑Mi 12. Dez 2018, 16:56
Da wird nichts vom Gehalt abgezogen; es wird allerdings angerechnet auf das Arbeitslosengeld II und das macht so natürlich auch Sinn.
Real wird es vom Gesamteinkommen abgezogen - auch wenn man es als Anrechnung tituliert.
Und es macht eben KEINEN Sinn.
Doch, es macht Sinn und ich habe sogar geschrieben weshalb:
Die Grundsicherung wird durch Hartz4 abgedeckt. Weshalb sollte das Amt den Betrag dahingehend gleichbleibend weiter bezahlen, wenn diese Grundsicherung durch Eigenverantwortung (also Arbeit/Verdienst...) bereits teilweise gedeckt wird?
Ohne diese Abzüge durch Anrechnung gingen diese Leistungen, die ja nur bestehen um die Grundsicherung zu gewährleisten, bereits über der Grundsicherung hinaus, was dessen Sinn dann nur obsolet macht.
PeB hat geschrieben: ↑Mi 12. Dez 2018, 18:27
Denn worin - bitteschön - liegt den der Anreiz, zusätzlich zu meinem Hartz-IV noch arbeiten zu gehen, wenn mir der Verdienst angerechnet, respektive abgezogen wird? Dann gehen Viele lieber überhaupt nicht arbeiten und leben stingent von Hartz-IV.
Tja... diese Leute zeigen, dass der Hartz4-Satz zumindest teilweise noch zu hoch ist...

Zumal es egal ist, ob du es nun Sozialhilfe oder Hartz4 nennen möchtest, wo bleibt der Anreiz?
PeB hat geschrieben: ↑Mi 12. Dez 2018, 18:27
Bei uns steigt die Obdachlosigkeit: zu wenig Geld, zu hohe Mieten, zu wenige freie Wohnungen.
Das wiederum hat ja nun nichts mit Hartz4 zu tun, sondern mit dem Fehler der Regierung, in den letzten etwa eineinhalb Jahrzehnten Sozialwohnungen durch Verkäufe zu zahlenmäßig schrumpfen zu lassen. Das recht sich natürlich.