Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Politik und Weltgeschehen
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Magdalena61
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#11 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Magdalena61 » Do 14. Apr 2016, 14:31

Pluto hat geschrieben:Was hat Jan Böhmerann eigentlich gesagt?
...Solche Aussagen gehen meiner Meinung nach weit über das Recht der freien Meinungsäußerung oder der Satire hinaus. Sie sind eindeutig Diffamierung und Verunglimpfung der Person, und somit gehören sie verboten.
Allerdings.

Teilweise scheint eine Verwechslung vorzuliegen-
Zuerst war das hier:
17. März: "Erdowie, Erdowo, Erdogan"

Das NDR Magazin extra 3 veröffentlicht einen Song, der satirisch die Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei sowie das Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegen Kurden im Südosten des Landes kritisiert. Der deutsche Botschafter in der Türkei, Martin Erdmann, wird wegen dieses Songs mit dem Titel "Erdowie, Erdowo, Erdogan" ins Außenministerium zitiert.
https://www.ndr.de/kultur/Jan-Boehmerma ... nn212.html

Der Song ist ja ganz lustig :) . Freundlich- deutlich, aber nicht bösartig. Die Reaktion der Türkei war voll daneben, und die Antwort der Bundesregierung über die Nichtverhandelbarkeit der Meinungsfreiheit war m.E. o.k.

LEIDER hat Böhmermann dann nachgelegt- und das in einem sehr schlechten Stil.

Wen es interessiert: Auf der FB- Seite von Jürgen Todenhöfer ist das "Gedicht" unzensiert zu lesen.
LG
God bless you all for what you all have done for me.

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Janina
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#12 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Janina » Do 14. Apr 2016, 15:29

Magdalena61 hat geschrieben:Seit wann ist es unter zivilisierten Menschen üblich, einen "Übertreter", also jemanden, der sich diverser Vergehen gegen Menschlichkeit und Gerechtigkeit schuldig gemacht hat, übel zu beschimpfen und mit rassistischen Parolen um sich zu werfen?
Seit Despoten sich diverser Vergehen gegen Menschlichkeit und Gerechtigkeit schuldig machen.
Den Respekt Erdogans haben wir nicht, aber wir können ihn uns verdienen: Indem er bei uns (und damit meine ich GANZ Europa) auf Granit beißt.

Magdalena61 hat geschrieben:Man sollte die Handlung objektiv bewerten und von der Zielperson, auf die der Angriff gemünzt war, trennen.
Ganz im Gegenteil, eine solche Beleidigung ist gerade dadurch gerechtfertigt, dass sie untrennbar mit dem getroffenen Arschloch verknüpft ist.

Magdalena61 hat geschrieben:Sympathie und Antipathie haben in der Rechtssprechung nichts zu suchen.
Finde ich auch, deshalb plädiere ich grundsätzlich für die komplette Abschaffung der Strafbarkeit von Mimimi-Verbrechen. Gefühle bluten nicht und sind Privatsache. Heulsusen sollen zuhause bleiben. Radikale Meinungsfreiheit!

ThomasM
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#13 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von ThomasM » Do 14. Apr 2016, 16:39

Janina hat geschrieben: Radikale Meinungsfreiheit!
Dann sei auch konsequent und erlaube das Nahelegen von Meinungen mit männlichen Mitteln (neuerdings Erdo-Methode genannt).
Merke:
Meinungsaustausch bedeutet, dass du mit deiner Meinung zu mir kommst und mit meiner Meinung weggehst.
Gott würfelt nicht, meinte Einstein. Aber er irrte. Gott nutzt den Zufall - jeden Tag.

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Janina
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#14 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Janina » Do 14. Apr 2016, 16:55

ThomasM hat geschrieben:
Janina hat geschrieben:Radikale Meinungsfreiheit!
Dann sei auch konsequent und erlaube das Nahelegen von Meinungen mit männlichen Mitteln (neuerdings Erdo-Methode genannt).
Prügel und Folter sind keine Meinungsäußerung.

ThomasM
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#15 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von ThomasM » Do 14. Apr 2016, 17:17

Janina hat geschrieben: Prügel und Folter sind keine Meinungsäußerung.
Natürlich nicht.
Aber eine Meinungsbildende Maßnahme. Und die Meinungsfreiheit soll doch radikal sein.
Gott würfelt nicht, meinte Einstein. Aber er irrte. Gott nutzt den Zufall - jeden Tag.

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#16 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von janosch » Do 14. Apr 2016, 17:29

Pluto hat geschrieben:Was hat Jan Böhmerann eigentlich gesagt?
Spiegel Online gibt die Antwort.

Spiegel Onine hat geschrieben:Was ist der Stein des Anstoßes?
In der Sendung "Neo Magazin Royale", die am Abend des 31. März bei ZDF neo ausgestrahlt wurde, trug Jan Böhmermann unter dem Titel "Schmähkritik" ein Gedicht vor, in dem Recep Tayyip Erdogan verschiedene potenziell beleidigende Attribute und Tätigkeiten zugeschrieben wurden.

Darunter sind Klischees über Türken mit rassistischen Anklängen ("Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner"), Pennälerhumor-Ausdrücke ("Die dumme Sau hat Schrumpelklöten"), persönliche Verunglimpfungen ("Sein Kopf so leer wie seine Eier"), Vermischungen von politischer Kritik und verrufenen sexuellen Praktiken ("Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen und dabei Kinderpornos schauen") - und all diese negativen Zuschreibungen kommen im Stakkato.
Solche Aussagen gehen meiner Meinung nach weit über das Recht der freien Meinungsäußerung oder der Satire hinaus. Sie sind eindeutig Diffamierung und Verunglimpfung der Person, und somit gehören sie geahndet.

Ich finde auch, wenn jemand wegen eines Stinkefingers anzeigen und bestrafen kann, dann ist das auch tragbar.

Das ist die Schattenseite der Popullarität .

Roland
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#17 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Roland » Do 14. Apr 2016, 19:12

Pluto hat geschrieben:Was hat Jan Böhmerann eigentlich gesagt?
Spiegel Online gibt die Antwort.

Spiegel Onine hat geschrieben:Was ist der Stein des Anstoßes?
In der Sendung "Neo Magazin Royale", die am Abend des 31. März bei ZDF neo ausgestrahlt wurde, trug Jan Böhmermann unter dem Titel "Schmähkritik" ein Gedicht vor, in dem Recep Tayyip Erdogan verschiedene potenziell beleidigende Attribute und Tätigkeiten zugeschrieben wurden.

Darunter sind Klischees über Türken mit rassistischen Anklängen ("Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner"), Pennälerhumor-Ausdrücke ("Die dumme Sau hat Schrumpelklöten"), persönliche Verunglimpfungen ("Sein Kopf so leer wie seine Eier"), Vermischungen von politischer Kritik und verrufenen sexuellen Praktiken ("Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen und dabei Kinderpornos schauen") - und all diese negativen Zuschreibungen kommen im Stakkato.
Solche Aussagen gehen meiner Meinung nach weit über das Recht der freien Meinungsäußerung oder der Satire hinaus. Sie sind eindeutig Diffamierung und Verunglimpfung der Person, und somit gehören sie geahndet.

Du vergisst, dass er das Gedicht ausdrücklich als Beispiel vorgetragen hat dafür, was eine Schmähung wäre. Sozusagen als Kontrast zu der Extra3-Satire, in der eigentlich nur die Wahrheit vorgekommen ist und die Erdogan bereits als Beleidigung aufgefasst und den deutschen Botschafter einbestellt hat.
"Die messbare Seite der Welt ist nicht die Welt. Sie ist die messbare Seite der Welt." Martin Seel
"Der Glaube an die Wissenschaft spielt die Rolle der herrschenden Religion unserer Zeit." C. F. v. Weizsäcker

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#18 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Samantha » Do 14. Apr 2016, 19:28

Magdalena61 hat geschrieben:Seit wann ist es unter zivilisierten Menschen üblich, einen "Übertreter", also jemanden, der sich diverser Vergehen gegen Menschlichkeit und Gerechtigkeit schuldig gemacht hat, übel zu beschimpfen und mit rassistischen Parolen um sich zu werfen?

Damit verdient man sich nicht den Respekt des Gegners. Man macht sich nur lächerlich. Und erschwert die Verhandlungen der Bundesregierung, die ja leider auf die Mitarbeit des türkischen Präsidenten nicht verzichten kann.
Auf diese Mitarbeit kann man doch verzichten, da die Türkei ja mit ihrem Verhalten wegen der Flüchtlingskrise 6 Mrd. € erpresst, und ich glaube kaum, dass die Flüchtlinge dort bleiben oder gar gut aufgehoben sind. Lieber sollte man die Grenzen schließen, einige Flüchtlinge nach Deutschland rein lassen und das viele Geld sinnvoller ausgeben.

Übrigens ist das Lied von Böhmermann klasse! Das Gedicht als Bumerang aber weniger.

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#19 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Pluto » Do 14. Apr 2016, 22:56

Roland hat geschrieben:Du vergisst, dass er das Gedicht ausdrücklich als Beispiel vorgetragen hat dafür, was eine Schmähung wäre.
Klar Roland.
Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut, oder wie es Kurt Tucholsky einmal sagte: Die Satire darf alles.

Trotzdem sollte man mit öffentlichen Aussagen vorsichtiger sein.

Was war/ist eigentlich das Ziel des EU/Türkei Abkommens?
Im Grunde sehe ich die humanitären Interessen der Flüchtlinge im Vordergrund. Man will das Ertrinken der Flüchtlinge in den überfüllten Booten in der Ägäis verhindern und gleichzeitig den Schlepperbanden das Handwerk legen.

Es ist sehr fraglich, ob das Gedicht von Jan Böhmermann richtig war.
Der Naturalist sagt nichts Abschließendes darüber, was in der Welt ist.

Roland
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#20 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Roland » Do 14. Apr 2016, 23:46

Pluto hat geschrieben:Trotzdem sollte man mit öffentlichen Aussagen vorsichtiger sein.

Was war/ist eigentlich das Ziel des EU/Türkei Abkommens?
Im Grunde sehe ich die humanitären Interessen der Flüchtlinge im Vordergrund. Man will das Ertrinken der Flüchtlinge in den überfüllten Booten in der Ägäis verhindern und gleichzeitig den Schlepperbanden das Handwerk legen.

Es ist sehr fraglich, ob das Gedicht von Jan Böhmermann richtig war.
M.a.W. Erdogan sollte jetzt möglichst nicht kritisiert werden. Das große Europa ist abhängig von ihm. Er darf kritische Zeitungen unter seine Kontrolle bringen, auf demonstrierende Frauen mit Gummigeschossen schießen lassen, die Kurden bombardieren, deutsche Satiriker mundtod machen - Vorsicht mit Kritik - den Mann bloß nicht verärgern, denn wir brauchen ihn ja in der Flüchtlingsfrage...
Findest du das nicht jämmerlich?
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