Darf ich dich daran erinnern, dass vor 1869 die Beseelung des Fötus ausschlaggebend dafür war, ob es sich bereits um einen Menschen handelte.Rembremerding hat geschrieben:Und: Es gab niemals eine "Fristenlösung" in der RKK und sie hieß auch nicht anders. Das Leben des Menschen war immer unantastbar. In früherer Zeit war Abtreibung verboten, sobald die Frau erkannte, dass sie schwanger war, eben spätestens im 3. Schwangerschaftsmonat.
In Anlehnung an Aristoteles und Thomas von Aquin findet die Beseelung von Jungs am 40. Tag nach der Empfängnis statt. Zuvor galt Abtreibung zwar als Sünde aber NICHT als Todsünde, was manchem Priester oder Bischof die Peinlichkeit eines außerehelichen Kindes ersparte.
So gesehen war der Beschluss des 2. vatikanischen Konzils 1869 wohl eher eine Abstrafung der zölibatären Priesterschaft denn für das "brave" verheiratete Volk.