Oskar Gröning ist für Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Das heißt, für eine Beihilfe zum Mord bekommt er 7 Minuten.

Strafmaß ist in der Juristerei keine additive Größe.Janina hat geschrieben: Oskar Gröning ist für Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Das heißt, für eine Beihilfe zum Mord bekommt er 7 Minuten.
In dem Alter könnten 4 Jahre gleichbedeutend mit lebenslänglich sein.ThomasM hat geschrieben: Und ob 4 Jahre oder lebenslänglich ist wohl kein besonderer Unterschied.
Wahrscheinlich nicht - die ganze Sache hat eher hygienischen Charakter für die Geschichtsbücher.Janina hat geschrieben:Wenn er überhaupt rein muss...
Ich denke nicht, dass man das vergleichen darf. Über die DDR und deren stellenweise verbrecherische Ideologie und menschenverachtende Mechanismen braucht man wahrscheinlich nicht groß zu diskutieren, aber das mit den KZs und Vernichtungslagern der Nazis zu vergleichen, ist m.E. doch gewagt.closs hat geschrieben:Im übrigen: Wenn er argumentiert, dass er zum falschen Zeitpunkt am falschen Platz war, hat er wahrscheinlich recht - man nehme nur das (vergleichsweise harmlose) Beispiel mit dem Grenzschutz Ost und West vor der Maueröffnung. - Da standen sich zwei Grenzschützer gegenüber, die ihre Aufgabe zu erledigen hatten. - Hätte man die zwei über Nacht ausgetauscht, hätte sich nichts geändert.
Auch die Bevölkerung der Umgebung hat das gerochen. Aber es geht ja nicht ums Wissen.piscator hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Ausschwitz arbeiten konnte, ohne mitzubekommen, was da genau vorging.
Menschlich wahrscheinlich verständlich, vor allem, wenn man zum Zeitpunkt der Verpflichtung nicht wusste, was in den Lagern vor sich ging.Janina hat geschrieben:Eine freiwillige Meldung zu KZ-Dienst als Alternative zum Fronteinsatz... naja zumindest menschlich verständlich.
Das ist sicher richtig, mir ging es letztendlich nur um den Vergleich der Tätigkeit im KZ zur Tätigkeit des Grenzschützers der DDR, was man m.E. nicht vergleichen kann.Wir verlangen immer von jedem, ein humanitärer Held zu sein. Ha ha, eigentlich gibt es das gar nicht. Oder zumindest sehr selten. Ein Maximilian Kolbe ist Ausnahme, nicht Norm. Letztlich ist jeder ein Opportunist, besonders wer bequem lebt und sein Heldentum nicht beweisen muss.
Richtig, die Aufarbeitung hätte früher stattfinden müssen. Mir ist immer etwas seltsam zu Mute, wenn ich sehe, wie man heute über 90jährige im Rollstuhl in den Verhandlungsaal reinschiebt. Trotzdem gibt es ja bei Überlebenden immer noch eine große Anteilnahme an solchen Prozessen. Vergessen kann man solche Erlebnisse wohl ein Leben lang nicht.piscator hat geschrieben: Die Verurteilung dieses Mannes war richtig, um ein Zeichen zu setzen, dass die NS Vergangenheit nicht vergessen und vergeben ist. Ins Gefängnis muss man den alten Mann m.E. allerdings nicht mehr stecken, das wäre wiederum ein Zeichen dafür, dass unsere Gesellschaft keine Rache anstrebt.