Jetzt will sie laut pro-medienmagazin gegen das Münchner Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einlegen.Eine Erzieherin der Diakonie, die wegen ihres privaten Engagements in Pornofilmen entlassen wurde, hat mit Ihrer Klage gegen die Kündigung keinen Erfolg. Das Gericht spricht von einer „schwerwiegenden sittlichen Verfehlung“.
Die Kündigung einer Erzieherin durch die Diakonie Neuendettelsau wegen ihrer Porno-Drehs war rechtens. Das Landesarbeitsgericht in München bestätigte am Dienstag das Urteil aus der ersten Instanz des Arbeitsgerichts Augsburg. Die sechste Kammer sah in dem privaten Verhalten der Klägerin eine „schwerwiegende sittliche Verfehlung“, die den Wertvorstellungen der evangelischen Kirche und der Diakonie „im Rahmen ihrer Sozialethik widerspricht“. Die Diakonie sei zur ordentlichen Kündigung berechtigt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Künzl. Eine Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Die 38 Jahre alte Erzieherin war Anfang letzten Jahres von der Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit unter anderem bei Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hat. Das Arbeitsverhältnis endete nach dem Urteil in erster Instanz Ende November vergangenen Jahres. Dagegen war die Erzieherin in Berufung gegangen. Sie hatte mehr als 15 Jahre bei dem evangelischen Sozialwerk gearbeitet.
21.04.2015
faz.net
Info Diakonie Neuendettelsau
LG