Ich plädiere weiterhin dafür, mit der inhaltlichen Bedeutung des Begriffes "Rute" zu arbeiten und nicht zu behaupten, Gott verlange (pauschal) von seinen Leuten, ihre Kinder mittels körperliche Züchtigung zu "erziehen".JackSparrow hat geschrieben:Das ist leider nicht möglich. Aus der Beobachtung, dass man nicht ein ganzes Volk mit einer Rute schlagen kann, lässt sich nicht mathematisch korrekt implizieren, dass man auch den eigenen Sohn nicht mit einer Rute schlagen kann.Magdalena61 hat geschrieben:Irgendwo müsste man bei dem Unterfangen, biblischen Begriffen konkrete Inhalte zuzuordnen, doch einfach auch eine gewisse Konsequenz an den Tag legen...
Genauso deutlich wie "Schlagen mit der Rute" steht im Gesetz des Mose geschrieben, dass bei bestimmten Vergehen die Todesstrafe durch Steinigung durchzuführen ist.
Auch der Besitz von und der Umgang mit Sklaven wird geregelt. Es gibt die Leviratsehe und Tieropfer und den Zehnten, der in voller Höhe in das Vorratshaus des HERRN zu bringen ist.
Will jemand allen Ernstes behaupten, wir seien dazu verpflichtet, o.g. Gesetze in die heutige Zeit zu übertragen und in unserem Leben umzusetzen?
Die Rutenverse findet man noch nicht einmal im mosaischen Gesetz; die stehen in den Sprüchen.
So wars doch schon immer. Und es geht schon im ersten Satz der Bibel los. Dort wird das Wort "elohim" verwendet, ohne je zu definieren, was das Wort bedeuten soll. Man kann es also für alles benutzen. Einschließlich für eine Horde Außerirdischer.Eine solche Vorgehensweise öffnet der Beliebigkeit Tür und Tor. Man nimmt, was einem gefällt, was gerade bequem in die eigenen Vorstellungen passt, und den Rest relativiert man.

Vielleicht kann man es so sagen: In der Bibel ist körperliche Züchtigung von widerspenstigen Kindern kein Straftatbestand, sofern gewisse Bedingungen beachtet und eingehalten werden.
Angesichts der heutigen Gesetzeslage geraten Eltern, die ihre Kinder schlagen, jedoch in Gewissenskonflikte, denn sie sollen sich auch der Obrigkeit unterordnen- auch das ist biblisches Gebot. Und da es Alternativen zur Prügelstrafe gibt, sind Eltern meiner Meinung nach dazu verpflichtet, diesen die erste Priorität einzuräumen.
LG