Savonlinna hat geschrieben:Wirkliche Forschertypen würden auch nie etwas nur darum abschmettern, weil sie keine Belege dafür kennen.
Abschmettern tun das die, die ein festgefügtes Weltbild haben, an dem sie alles Neue oder Ungewohnte messen.
Eine gesunde Skepsis allerdings befürworte ich, natürlich.
Schon ein halbwegs aufgeschlossener Mensch sollte es doch für möglich halten können, dass es nicht nur das gibt, was die Naturwissenschaft bewiesen hat.
Beweise gibt es ohnehin nicht in dieser Welt (vgl.
Münchhausen Trilemma).
Bestenfalls können wir uns mit dem kritischen Rationalismus der Wahrheit nähern, aber ob wir sie jemals erreichen, steht in den "Sternen".
Um den Absolutheitsanspruch von Wahrheiten zu meiden. arbeitet ja die (Natur-)Wissenschaft so oft mit statistischen Wahrheitsaussagen.
Gesunde Skepsis.... Genau das ist doch der Punkt!!
Da wird behauptet, es gäbe Präkognition.
Warum sollte man das als Skeptiker glauben, wenn nur anekdotische Evidenzen dafür vorliegen? Warum sollte es nicht möglich sein, solche unbegründeten Behauptungen, mit eben derselben Begründung abzuweisen, und für nichtig zu erklären? Die "Beweispflicht" liegt doch beim Behaupter solcher skurrilen Fantasien, und nicht beim Skeptiker der sie ablehnt.
Wenn ich die Behauptungen anderer mit Skepsis betrachte (was ich oft tue), dann habe ich bei der Ablehnung stets ein schlechtes Gewissen, weil ich anderen Menschen damit vielleicht ihre Träume, Hoffnungen und Wünsche zerschlage.
Wer weiß... vielleicht ist ja tatsächlich die Welt von Feen und Dämonen bevölkert.
Im ernst...
Warum macht man so oft die gesunde Skepsis für das
Nicht-Glauben von Erlebnissen verantwortlich?
Warum setzt man nicht zuerst die Anekdoten an den Pranger der
rationalen Vernunft, und fragt sich dabei, was man wirklich erkannt haben will, und was man dem Wunschdenken zuschreiben kann?
So schlecht und fragmentarisch wie das menschliche Erinnerungsvermögen, arbeitet keine Maschine auf der Welt. Das beweisen uns doch schon die vielen Fälle von gegensätzlichen Zeugenaussagen vor Gericht.