Und dieser Terror müsste auch sofort in Deutschland verboten werden-gelle? Was Sie hier behaupten ist eine ungeheuerliche üble Verleumdung:Vitella hat geschrieben: Religionsfreiheit darf nicht dazu führen, dass in einer Gemeinde eigene Gesetze gelten, sondern das sie sich auch an die bestehenden Gesetze halten, wenn eine Gemeinde dem Menschen schadet und das tun die ZJ dann ist das keine Religionsfreiheit, sondern Terror.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... ign=entrss
Nach den Feststellungen, die der Senat auf der Grundlage des ihm von den Beteiligten unterbreiteten Erkenntnismaterials und unter Ausschöpfung aller ihm sonst zugänglichen Informationsquellen getroffen habe, lasse sich der Vortrag des Beklagten nicht verifizieren, die Klägerin unterlaufe den staatlichen Schutz Minderjähriger im Falle der Zustimmungsverweigerung der Eltern zu lebenserhaltenden Bluttransfusionen, wirke im Falle des Austritts oder Ausschlusses eines Mitglieds aktiv auf die Trennung von Ehepartnern oder Familien hin und gefährde durch für ihre Mitglieder verbindliche Erziehungsvorgaben das Kindeswohl....................................................................................." Auch sonst bestünden keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, die ihren Glauben in Deutschland seit 1897 praktiziere, in der Vergangenheit nicht rechtstreu verhalten habe, insbesondere die staatlichem Schutz anvertrauten Grundrechte oder die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts verletzt oder gefährdet habe"............................................................................