Nein, das ist schlicht und einfach falsch!ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2019, 22:21Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Darum geht es.
Das GG gilt für seinen Geltungsbereich. Das ist das wiedervereinigte Deutschland. Das gitl für alle Menschen, solange sie sich im Geltungsbereich aufhalten.
Da steht nicht: "Die Würde der Deutschen ist unantastbar", da steht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Und das steht da aus gutem Grund, weil die Würde des Menschen entweder eine Würde ist, die allen Menschen zukommt oder gar keinem. Sie kommt ihm qua Existenz zu.
Und eine Begründung, warum sie allen Menschen qua Existenz zukommt, findest du bei Kant und Hegel, aber nicht in religiösen Vorstellungen.
Es geht nicht um eine Letztbegründung, es geht darum, überhaupt eine allen Menschen einsichtige Begründung zu liefern. Und die kann keine Religion liefern, - aber Hegel in seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts und Kant in seinen anthropologischen und moralphilosophischen Schriften. Mit ihnen wird sogar eine Richtschnur für das gute Handeln vorgegeben.ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2019, 22:21Jetzt kannst du dir aussuchen ob du einen religiösen, christlichen, philosophischen, mathematischen, poltischen, vernünftigen oder was auch immer gearteten Grundsatz zur obersten Direktive machst. Nichts davon ist eine Letztbegründung, die ohne eine noch höhere Autorität auskommt.