Pluto hat geschrieben: Damit verletzt man schnell die Gefühle anderer Leute.
Was sind denn das, verletzte Gefühle? Und entstehen hier auch verletzte Gefühle?
Cheers,
Lamarck
Pluto hat geschrieben: Damit verletzt man schnell die Gefühle anderer Leute.
Ich habe den Verdacht, dass die Menschen der Straße wirklich so denken sollen und das auch tun.closs hat geschrieben:Wenn die Menschen glauben SOLLTEN, dass an kirchliche Träger outgesourcte Staatspflichten von der Kirche selber gezahlt werden, wäre das tatsächlich Etikettenschwindel. - Denken die Leute wirklich so?Zeus hat geschrieben:Ich wollte mit der 90%-und-so-Karikatur nur anschaulich machen, dass es sich bei vielen "kirchlichen" Einrichtungen um einen Etikettenschwindel handelt.
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Dein Verdacht hat aber keinerlei Gültigkeit in einem Staat mit einer parliamentarischen Demokratie wie Deutschland.Zeus hat geschrieben:Ich habe den Verdacht, dass die Menschen der Straße wirklich so denken sollen und das auch tun.
Frag doch bitte mal alle deine Bekannten und Verwandten, werter closs.
Hast du ein Glück, dass mir Fußball egal ist, sonst würde ich jetzt vielleicht in der Ecke sitzen und heulen.Lamarck hat geschrieben:Was sind denn das, verletzte Gefühle? Und entstehen hier auch verletzte Gefühle?
Mission erfüllt.Zeus hat geschrieben:Ich habe den Verdacht, dass die Menschen der Straße wirklich so denken sollen und das auch tun.
Wäre sogar wünschenswert: "Wir, das Volk, wollen, dass Staat und Kirche komplett getrennt sind - die Kirche bekommt nicht mehr, als andere Träger auch - schnürt den Staatsvertrag auf und zahlt die Kirche aus".Pluto hat geschrieben:Ich finde es schade, dass es in D. kein System der Volksinitiative gibt wie in der Schweiz, sonst könntest du eine lancieren.
In welchen Fällen meinst du, wird hier gegen geltendes Recht verstoßen?Zeus hat geschrieben:1) Es geht bei der Behandlung von Angestellten kirchlicher Einrichtungen nicht um irgend eine Hausordnung, sondern um Missachtung des Arbeitsrechtes der Bundesrepublik Deutschland.Magdalena61 hat geschrieben:.
Wenn ich ein Unternehmen hätte, würde ich mir meine Mitarbeiter auch raussuchen und eine Hausordnung definieren.
Artikel 140 des Grundgesetzes legt fest, dass die Kirchen in Deutschland ein eigenes Arbeitsrecht führen dürfen.
Quelle
Gesetze... müssen interpretiert werden.Artikel 137 WRV ergänzt die individuelle Religionsfreiheit um korporative und institutionelle Gewährleistungen. Die wechselseitige Unabhängigkeit von Staat und Kirche hat in dem Verbot der Staatskirche nach Artikel 137 Abs. 1 WRV ihre formelle verfassungsrechtliche Feststellung gefunden. Sie bildet zusammen mit den anderen Gewährleistungen die verfassungsrechtliche Grundlage für ein ausbalanciertes Verhältnis von Staat und Kirche. Dieses System des freiheitlichen Ausgleichs geht von der Unterschiedlichkeit des geistlichen Auftrags der Kirche und der weltlichen Aufgaben des Staates aus. Es lebt davon, dass die Trennung von Staat und Kirche gleichermaßen Distanz und Kooperation gebietet. Der Staat ist dabei auf seine säkularen Aufgaben begrenzt und gewährleistet den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Raum, ihren Auftrag in Freiheit und Unabhängigkeit wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Freiheit, religiöse Vereinigungen zu bilden (Artikel 137 Absatz 2 WRV), und vor allem das sog. kirchliche Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 137 Abs. 3 WRV. Dieses ermöglicht und sichert den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften umfassend, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten sowie ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der Kommunen zu verleihen. Damit erkennt der Staat auch an, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften ihrem Wesen nach unabhängig vom Staat sind und ihren Auftrag nicht von ihm herleiten.
Quelle
... und wozu braucht man dann die dümmlich grinsenden Vertreter der Religionen/ Konfessionen mit der Schere in der Hand, die hier als unterbelichtete, beschneidungsgeile Idioten dargestellt werden?Janina hat geschrieben:Erstens wird hier der Bundestag verspottet, der sich in dem Fall alles andere als mit Ruhm bekleckert hat,Magdalena61 hat geschrieben:Darf ich einmal fragen, wen oder was dieses "Bild" erheitern soll?
Warum muß ein bekennender Atheist... Katholiken, Protestanten, Juden und die Politiker verspotten?
Allerdings.zweitens sollte Kritik an der Solidarisierung beider Kirchen mit Kindesmisshandlern durchaus auch mal aus den eigenen Reihen kommen.
Magdalena61 hat geschrieben:Zeus hat geschrieben:Magdalena61 hat geschrieben:.
Wenn ich ein Unternehmen hätte, würde ich mir meine Mitarbeiter auch raussuchen und eine Hausordnung definieren.
Missachtung war vielleicht ein zu starkes Wort.Zeus hat geschrieben:Es geht bei der Behandlung von Angestellten kirchlicher Einrichtungen nicht um irgend eine Hausordnung, sondern um Missachtung des Arbeitsrechtes der Bundesrepublik Deutschland.
Nicht verstoßen. Schau dir noch mal bitte das betreffende Bild an, das mit den Löchern im Grundgesetz.Magdalena61 hat geschrieben:In welchen Fällen meinst du, wird hier gegen geltendes Recht verstoßen?
Q.E.D.Magdalena61 hat geschrieben:Manche Regelungen finde ich auch nicht in Ordnung- beispielsweise, wenn eine geschiedene Frau wieder heiratet und deswegen gekündigt wird.
Janina hat geschrieben:Hast du ein Glück, dass mir Fußball egal ist, sonst würde ich jetzt vielleicht in der Ecke sitzen und heulen.Lamarck hat geschrieben: Was sind denn das, verletzte Gefühle? Und entstehen hier auch verletzte Gefühle?
Zeus hat geschrieben:Missachtung war vielleicht ein zu starkes Wort.Zeus hat geschrieben: Es geht bei der Behandlung von Angestellten kirchlicher Einrichtungen nicht um irgend eine Hausordnung, sondern um Missachtung des Arbeitsrechtes der Bundesrepublik Deutschland.