[/quote]Naqual hat geschrieben: ↑Mi 22. Dez 2021, 15:42Die Grundrechte wiegen ziemlich exakt gleich nicht schwerer. Es gibt allerdings einige, die kann man per Gesetz einschränken. Und mit dieser gesetzlichen Einschränkungsmöglichkeiit landen wir bei der Ausgangsperre oder auch bei der Impfpflicht.
Das Eingehen eines "Ansteckungsrisikos" für einen selbst kann gesetzlich verboten werden.
Hi Naqual und SamuelB
Wenn ich als Ungeimpfte mich so verantwortungsbewusst verhalte, dass ich nicht angesteckt werden kann, auch nicht von Geimpften deren Schutz nachliess und sie durch ihre Schulkinder mit dem Corona-Virus angesteckt wurden.....weshalb sollte ich mir einen Impfstoff spritzen lassen, der nachweislich wenn überhaupt nicht oder nicht lange genug schützt?
Ich kenne Geimpfte, welche sich im Glauben impfen liessen, dass die Impfung sie und ihr Umfeld ca.1 Jahr schützen würde. Teils litten sie unter starken Nebenwirkungen. Dann aber häuften sich Impfdurchbrüche und es hiess dann plötzlich, die Impfung schütze auch nicht genügend vor der neuen OmikronVariante
Ausgangssperren nur für Ungeimpfte sind weder verhältnismässig noch dienen sie der Öffentlichkeit. Denn Geimpfte und Genesene, die überall ohne Einschränkungen hingehen durften, steckten sich und negativ Geteste an. Wohl darum müssen sie wieder Mundschutz in Innenräumen tragen, wo nicht 2G plus zusätzl.einen aktuellen Negativ fordert und sie davon befreit.
In der Schweiz gab es auch keine Ausgangssperren, als es noch keine Impfstoffe gab. Es gab nur die Beschränkung auf 5 Personen. Denn Ausgangssperren für gesunde Menschen verstossen gegen das Recht auf persönliche Freiheit.
Lg Maryam