Maryam hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 22:03Tree of life hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 11:48
Da geht es nicht darum, Böses mit Bösem zu vergelten, sondern um Entschädigungen.
Am besten wäre, du würdest dich mal genauer damit befassen oder jüdische Gelehrte befragen, die können dir das genauer erklären.
Da bist du aber falsch informiert.
Das was Du schreibst wurde später so gehandhabt so dass die Entschädigung je nach Schwere des Schadens entsprechend festgesetzt werden musste.
Es gab die klare Aufforderung: Genau so wie jemand einen andern verletzte müsse man ihm tun. 3 Mose 24,20 kann wirklich nicht missverstanden werden.
3 Mose 24,20 Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn, wie er einen Menschen verletzt hat, so soll man ihm auch tun.
lg Maryam
Das Gebot „Auge um Auge“ sollte bei der Entscheidung von Rechtsfällen sicherstellen, dass eine Strafe der Tat angemessen war.
Angewandt wurde es in Fällen absichtlicher Schädigung einer anderen Person.
Für vorsätzliche Straftäter galt laut mosaischem Gesetz: „Knochenbruch um Knochenbruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Welche Verletzung ein Mensch auch immer einem anderen zugefügt hat, soll auch ihm zugefügt werden“ (3. Mose 24:20, Neues Leben).
Die Regelung „Auge um Auge“ berechtigte nicht zur Selbstjustiz und billigte sie auch nicht. Vielmehr half sie eingesetzten Richtern, angemessene Strafen zu verhängen — weder zu streng noch zu milde.
Außerdem diente das Gebot jedem zur Abschreckung, der absichtlich jemanden verletzte oder vorhatte das zu tun. Das mosaische Gesetz erklärte: „Die übrigen [die beobachten konnten, wie Gottes Gesetz angewandt wurde] werden es hören und sich fürchten, und sie werden in deiner Mitte nie wieder irgendetwas so Böses wie dieses tun“ (5. Mose 19:20).
Irrtümer zum Gebot „Auge um Auge“
Was manche denken: Das Prinzip „Auge um Auge“ war viel zu streng.
Tatsache ist: Das Gebot war kein Freibrief für eine brutale, unbarmherzige Bestrafung.
Richtig angewandt bedeutete es für die zuständigen Richter, erst dann eine Strafe zu verhängen,
wenn sie die Begleitumstände der Tat und den Grad der Vorsätzlichkeit geprüft hatten (2. Mose 21:28-30; 4. Mose 35:22-25).
„Auge um Auge“ verhinderte daher ein überzogenes Strafmaß.
Was manche denken: Das Prinzip „Auge um Auge“ rechtfertigte eine nicht endende Aufeinanderfolge von Gewalt
Tatsache ist: Im mosaischen Gesetz hieß es: „Du sollst nicht Rache nehmen an den Söhnen deines Volkes noch Groll gegen sie hegen“ (3. Mose 19:18).
Anstatt Selbstjustiz zu begünstigen, förderte das Gesetz das Vertrauen zu Gott und dem Rechtssystem, das er eingesetzt hatte, um Unrecht wiedergutzumachen (5. Mose 32:35).