1Johannes4 hat geschrieben: ↑Mi 4. Mär 2020, 10:29schon sehr interessant, wie in diesem Zusammenhang lauthals das Leiden anderer Leute für die eigene Argumentation missbraucht wird -
Ich unterstelle Dir jetzt mal grenzlose Unwissenheit bzw. fehlende persönliche Erfahrung. Ansonsten ist diese Frechheit nicht zu entschuldigen.
1Johannes4 hat geschrieben: ↑Mi 4. Mär 2020, 10:29Eigentlich ist doch das juristische Schema nicht so schwer verständlich: zunächst mal ist jede Tötung eines anderen Menschen eine Straftat.
Da sind deine juristischen Kenntnisse aber mangelhaft.
1Johannes4 hat geschrieben: ↑Mi 4. Mär 2020, 10:29Mich stört bei Diskussionen zu diesem Urteil vor allem auch, dass auf etwaige psychiatrische Störungen der Leute nicht eingegangen wird.
Vielleicht weil diese nicht im persönlichen Erfahrungsumfeld reklevant waren? Du kannst ja gerne etwas dazu schreiben
1Johannes4 hat geschrieben: ↑Mi 4. Mär 2020, 10:29Damit komme ich zu dem Gesichtspunkt dessen, ab wann sich viele Leute ein Leben nicht mehr als „lebenswert“ vorstellen. Die meisten Leute stellen sich zum Beispiel als Gesunde vor, dass wenn sie eine unangenehme Form von Krebs bekommen würden, sie sich selbst umbringen würden bzw. keine Chemotherapie mitmachen würden. Die Realität sieht aber in der Regel eher so aus, dass die meisten Leute, die tatsächlich so schwer erkranken nach jedem noch so kleinen Strohhalm greifen um ihr Leben zu retten bzw. wenigstens so lange wie möglich zu verlängern. Man macht also einen schweren Denkfehler, wenn man seine persönlichen Ansichten als Gesunder auf Kranke projiziert - so einfach ist das nicht.
Was unterstellst Du den Leuten hier? Das sie jeden killen wollen, der eine schwere Krankheit hat? Das ist krank.
1Johannes4 hat geschrieben: ↑Mi 4. Mär 2020, 10:29Und man sollte sich meiner Meinung auch darüber im Klaren sein, dass es immer solche Leute geben wird, die das persönliche Pech haben auf eine Art und Weise zu sterben, wie man es eigentlich niemandem wünscht. Die Gesetze regeln nur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und können unmöglich jedem Einzelfall gerecht werden.
Deswegen ist die Voraussetzung für eine aktive Sterbehilfe eine fundierte Fallprüfung. Wie das geht, zeigen andere Länder.