lovetrail hat geschrieben: ↑Mo 28. Okt 2019, 07:55
Hallo zusammen!
Ich schicke gleich voraus, dass dieses Thema die Frage nach dem Umfang der Rettung betrifft. Aber diesmal möchte ich den Zugang der Auferstehung und speziell der
Auferstehung des Gerichts wählen.
Und zwar möchte ich mit euch genauer die Verse Johannes 5,21-29 ansehen:
21 Denn wie der Vater die Toten auferweckt und lebendig macht, so macht auch der Sohn lebendig, welche er will.
22 Denn der Vater richtet auch niemand, sondern das ganze Gericht hat er dem Sohn gegeben,
23 damit alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren. Wer den Sohn nicht ehrt, ehrt den Vater nicht, der ihn gesandt hat.
24 Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat ewiges Leben und kommt nicht ins Gericht, sondern er ist aus dem Tod in das Leben übergegangen.
25 Wahrlich, wahrlich, ich sage euch, dass die Stunde kommt und jetzt da ist, wo die Toten die Stimme des Sohnes Gottes hören werden, und die sie gehört haben, werden leben. 26 Denn wie der Vater Leben in sich selbst hat, so hat er auch dem Sohn gegeben, Leben zu haben in sich selbst;
27 und er hat ihm Vollmacht gegeben, Gericht zu halten, weil er des Menschen Sohn ist. 28 Wundert euch darüber nicht, denn es kommt die Stunde, in der alle, die in den Gräbern sind, seine Stimme hören
29 und hervorkommen werden; die das Gute getan haben zur Auferstehung des Lebens, die aber das Böse verübt haben zur Auferstehung des Gerichts. (Elb.)