JackSparrow hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 00:01
Thaddaeus hat geschrieben: ↑Di 22. Okt 2019, 22:25Im ersten Artikel des Grundgesetzes steht, dass die Würde des Menschen unantatsbar ist, und sie zu schützen und zu wahren das Ziel aller staatlichen Gewalt sein soll. Das ist nichts Gegenständliches, - und dennoch hat es einen maximalen Einfluss auf die Gesetzgebung eines ganzen Staates und seiner Institutionen.
Wenn du der Meinung bist, deine "Würde" sei verletzt worden, dann muss ein Richter nach seinem eigenen Ermessen entscheiden, was er unter "Würde" versteht. Falls der Richter gut gefrühstückt hat, keinen Streit mit seiner Ehefrau hatte und du ihm sympathisch bist, dann versteht er unter dieser "Würde" ungefähr das gleiche wie du und wird dir recht geben.
Einen Scheiß auf jeden Richter. Denn der vermag lediglich eine juristische Auslegung der Würde des Menschen abzuliefern (und ich habe aufgrund meiner täglichen Arbeit viel mit Juristen und unter anderem manchmal mit exakt dieser Frage zu tun).
Die hohe Kunst, erklären zu können, worum es sich dabei überhaupt handelt, kann ausschließlich und nur die Philosophie!
Soll ich dir eine philosophische Ableitung der
Würde eines jeden Menschen geben?
Sie beginnt mit folgenden zwei Grundüberlegungen:
1. "Dass der Mensch in seiner Vorstellung das Ich haben kann, erhebt ihn unendlich über alle anderen auf Erden lebenden Wesen." (Kant, Anthropologische Schriften)
2. " ... der abstrakte Begriff der Idee des Willens ist überhaupt der freie Wille, der den freien Willen will." (Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts).
Hieraus wird die jeden Menschen zukommende und unablegbare Würde - unseres Grundgesetzes Artikel 1 - abgeleitet. Letztlich basiert sie darauf, dass allein der Mensch sich aus freien Stücken unter jenes allgemeine Sittengesetz zu stellen vermag, dass ihm sagt, was das Gute und was das Unrechte ist.
Seine Würde resultiert daraus, dass nur der Mensch dieses
Vermögen hat: sich unter das allgemeine Sittengesetz freiwillig stellen zu können, weil er es als vernünftig und gut zu erkennen vermag ...
Wenn es mir gefällt, zeige ich dir vielleicht demnächst, wie es geht, das stringent abzuleiten, - wenn du mich recht nett darum bittest, dass ich es dir zeige ...