Nee, das zeigt nur, dass du die Definition von Rechtsstaat nicht in seiner Gänze begriffen hast oder dass du wieder mal verharmlosen willst.closs hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 17:03Nein - Du entstellst diabolisch eine Aussage zum Unterschied zwischen formalem und ethischem Rechtsstaat. - Nach formalen Kriterien war sogar die Nazidiktatur ein Rechtsstaat, was zeigt, dass der Begriff "Rechtsstaat" untauglich ist, um Staaten ethisch zu qualifizieren.
Die Nazidiktatur war weder ein Rechststaat noch eine Demokratie, auch wenn closs das behauptet.
Dazu hat der "Postillion" das passende geschrieben:closs hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 17:03 Du hast jetzt wieder vorgezogen, in "Stürmer"-Manier die Sache zu verdrehen - aber seit es laut Berliner Gerichtsbeschluss erlaubte Meinungs-Äußerung ist, wenn man zu einer Frau "Du untervögelte Drecksvotze" (oder so ähnlich sagt), kämest Du wahrscheinlich mit Deinen Schmutzaussagen auch durch.
https://www.der-postillon.com/2019/09/b ... richt.html
Ob das lustig ist, weiß ich nicht. Meine Frage war nur, was Ratzinger mit seinem von dir zitierten Statement sagen wollte:
"Von dieser Überzeugung her haben die Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen."
Gegen welche "anderen totalitären Regime" haben die Widerstandskämpfer also gehandelt?