Darin sind wir uns sicher einig, viele haben keine Agst vor dem Tod an sich, aber das Sterben (der Prozeß, das Ereignis) ist uns mißliebig.
Ich habe unglaublich fantatstische Zeugnisse aus 2. Hand gehört, also direkt von den Zeugen des Geschehens, wie Menschen, die an den Herrn Jesus Christus gläubig waren, "heimgegangen" sind (diese Formlierung ist sicher vielen geläufig). Das ist so wunderbar, daß ich sie immer wieder gern weitergebe. In der Apg. finden wir die Beschreibung des Sterbens des Stephanus. Und so ergeht es denen, die Gott lieben. Sie sehen, wohin sie gehen, und sind unbeschreiblich fasziniert und glücklich, auch, und vor allem im Augenblick des Sterbens !!
Ich kann dies aus meinen Erlebnissen in der Krankenpflege im Krankenhaus bestätigen. Besonders erinnere ich mich an 2 schwerkranke Patienten. Ich wollte sie trösten, doch in ihrem Glauben an Jesus, dem Leuchten ihrer Augen als sie von ihm erzählten, bauten sie mich auf.
Zum Thema Notfall, Intensivbehandlung, Reanimation: Gibt es keine entsprechende Verfügung des Patienten, gibt es keine Vorsorgevollmacht in der jemand bestimmt wird im Fall des Falles zu entscheiden, bin ich verpflichtet zu Reanimieren bzw. sind die Ärzte verpflichtet alles möglich zu tun, inklusive Intensivmedizinischer Behandlung. Das hat nichts mit Geschäftemachen zu tun, aber viel mit dem Gesetz. Ich mache mich strafbar, wenn ich nicht entsprechend handle.
Liegt eine Patientenverfügung vor oder eine entsprechende Vollmacht zur Entscheidung einer 3. Person, wird entsprechend nicht gehandelt. Wir haben sehr oft Patienten, die im Sterbeprozess sind und DNR/DNI sind. Sie werden pflegerisch versorgt erhalten Flüssigkeit, eventuell wenn möglich mit Nahrung, erhalten wenn nötig Schmerzmedikamente oder auch Medikamente bei Atemnot, damit sie nicht leiden. Das Leben verlängert wird nicht, aber das Sterben erleichtert.
LG
Kuckuck