closs hat geschrieben:Es geht darum, ob man naturwissenschaftlich unbewÃesene Realität anhand von Evidenz "vor Ort" akzeptieren kann.
Das ist doch gar nicht notwendig.
Mir scheint hier gibt es ein Verständigungsproblem.
Als Skeptiker bin ich nicht vepflichet, jeden von irgendjemand behaupteten Schwachfug zu glauben.
Es genügt vollauf, wenn ich die von anderen vorgebrachten Behauptungen als unzureichend, bzw. haltlos bezeichne, ohne dass ich beweisen müsste, dass diese Behauptungen falsch wären. Im Gegenteil, es liegt an der behauptenden Partei, ihre Aussagen mit entsprechenden Belegen zu untermauern.
So funktioniert das nicht nur in der Naturwisseschaft wo Positivbelege fürHypothesen erwartet werden, sondern auch vo Gericht mit der Unschuldsvermutung. Nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern der Kläger muss die Schuld nachweisen.