Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Politik und Weltgeschehen
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Magdalena61
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#1 Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Magdalena61 » Di 12. Apr 2016, 11:37

§ 185 StGB Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 StGB Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle
Herr Recep Tayyip Erdogan hat Strafantrag gegen Jan Böhmermann gestellt, "seine Anwälte berufen sich dabei auf den Paragrafen 185 des deutschen Strafgesetzbuches, der Beleidigung unter Strafe stellt." (spiegel-de).

Mir scheint, die Bundesregierung hat jetzt ein Problem.
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jsc
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#2 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von jsc » Mi 13. Apr 2016, 20:12

Darüber könnte die Kanzlerin stürzen - und dann hätte Regula Falsi mit Verspätung doch Recht gehabt :-)


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Magdalena61
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#4 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Magdalena61 » Mi 13. Apr 2016, 22:50

Er ist alles andere als sympathisch.

An den Sünden des türkischen Regimes sollte man sich nicht teilhaftig machen. Also: Abstand halten. Nur das Nötigste mit denen verhandeln, Grenzen setzen, sich nicht erpressen lassen. Aber:
Mit WÜRDE.

Aus sicherer Entfernung Zoten und Lästereien in die Welt zu setzen ist keine Heldentat.

Wenn Jan B. nicht das türkische Staatsoberhaupt, sondern ... sagen wir.... einen Richter des Bundesverfassungsgerichtes oder... den Vorsitzenden der Lokführer- Gewerkschaft derart beleidigt hätte -- hätte er dann auch so viele Unterstützer?

Was der Typ von sich gegeben hat, ist einfach nur unflätige Pöbelei auf unterstem Niveau. Damit möchte ich mich ausdrücklich NICHT solidarisieren.

So ein erbärmlicher, schmutziger Müll.
LG
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Janina
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#5 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Janina » Do 14. Apr 2016, 06:49

Magdalena61 hat geschrieben:Wenn Jan B. nicht das türkische Staatsoberhaupt, sondern ... sagen wir.... einen Richter des Bundesverfassungsgerichtes oder... den Vorsitzenden der Lokführer- Gewerkschaft derart beleidigt hätte -- hätte er dann auch so viele Unterstützer?
Darum geht's ja gerade. Die Sprüche waren nicht gerade preisverdächtig, aber der Adressat.
Wenn ich beim Umgang mit Erdogan eine Beleidigung ausmachen will, dann ist es die Art, wie die Merkel dem in den Arsch kriecht. Das beleidigt vielleicht nicht den Boss vom Bosporus, dafür aber uns als vertretenes Volk, und dem sein Volk, das er hat zusammenknüppeln lassen.

ThomasM
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#6 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von ThomasM » Do 14. Apr 2016, 09:42

Bei den zitierten Paragraphen gibt es einen Pferdefuß.
Er bezieht sich auf Menschen, die sich in Deutschland mindestens aufhalten und deren Beleidigung damit unter deutsches Recht fallen.

Besagtes Staatsoberhaupt hält sich aber nicht in Deutschland auf, ist allerdings ein Staatsoberhaupt.
Die Beleidigung eines Staatsoberhauptes ist tatsächlich strafbar, auch wenn dieses nicht in Deutschland weilt und ansonsten deutsches Recht nicht anwendbar ist

Die Strafverfolgung wird aber nur unter den folgenden Bedingungen aufgenommen:
1.) Es bestehen diplomatische Beziehungen zu dem Land des Staatsoberhauptes (das ist so)
2.) Das ausländische Staatsoberhaupt stellt einen Strafantrag (das ist inzwischen geschehen)

3.) Die Bundesregierung ermächtigt die Strafverfolgung in Deutschland siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/104a.html (was eine politische Entscheidung ist)

Die Frage ist also:
Ist es im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, einen Satiriker zu verfolgen, weil das türkische Staatsoberhaupt eine undemokratische und humorlose Einstellung hat?
Ich sage nur: Je suis Charlie
Gott würfelt nicht, meinte Einstein. Aber er irrte. Gott nutzt den Zufall - jeden Tag.

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Magdalena61
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#7 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Magdalena61 » Do 14. Apr 2016, 13:48

Seit wann ist es unter zivilisierten Menschen üblich, einen "Übertreter", also jemanden, der sich diverser Vergehen gegen Menschlichkeit und Gerechtigkeit schuldig gemacht hat, übel zu beschimpfen und mit rassistischen Parolen um sich zu werfen?

Damit verdient man sich nicht den Respekt des Gegners. Man macht sich nur lächerlich. Und erschwert die Verhandlungen der Bundesregierung, die ja leider auf die Mitarbeit des türkischen Präsidenten nicht verzichten kann.

Man sollte die Handlung objektiv bewerten und von der Zielperson, auf die der Angriff gemünzt war, trennen. Sympathie und Antipathie haben in der Rechtssprechung nichts zu suchen.

Wenn jemand im tv demonstrieren würde, wie man, so, wie es etwa im Hamburg oder in Berlin leider immer wieder der Fall ist, eine an der Straße geparkte fremde Luxuskarosse anzündet, um an diesem Beispiel zu zeigen, was nach deutschem Recht natürlich nicht erlaubt, sondern strafbar ist, würden die Mühlen des Gesetzes sich etwas schneller bewegen.
LG
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Pluto
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#8 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Pluto » Do 14. Apr 2016, 13:57

Was hat Jan Böhmerann eigentlich gesagt?
Spiegel Online gibt die Antwort.

Spiegel Onine hat geschrieben:Was ist der Stein des Anstoßes?
In der Sendung "Neo Magazin Royale", die am Abend des 31. März bei ZDF neo ausgestrahlt wurde, trug Jan Böhmermann unter dem Titel "Schmähkritik" ein Gedicht vor, in dem Recep Tayyip Erdogan verschiedene potenziell beleidigende Attribute und Tätigkeiten zugeschrieben wurden.

Darunter sind Klischees über Türken mit rassistischen Anklängen ("Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner"), Pennälerhumor-Ausdrücke ("Die dumme Sau hat Schrumpelklöten"), persönliche Verunglimpfungen ("Sein Kopf so leer wie seine Eier"), Vermischungen von politischer Kritik und verrufenen sexuellen Praktiken ("Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen und dabei Kinderpornos schauen") - und all diese negativen Zuschreibungen kommen im Stakkato.
Solche Aussagen gehen meiner Meinung nach weit über das Recht der freien Meinungsäußerung oder der Satire hinaus. Sie sind eindeutig Diffamierung und Verunglimpfung der Person, und somit gehören sie geahndet.
Der Naturalist sagt nichts Abschließendes darüber, was in der Welt ist.

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Magdalena61
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#9 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von Magdalena61 » Do 14. Apr 2016, 14:06

ThomasM hat geschrieben:Ich sage nur: Je suis Charlie
Vorsicht, wir sollen keine Gemeinschaft haben mit der Finsternis. Charlie ist keine sonderlich helle Leuchte...
Die Frage ist also:
Ist es im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, einen Satiriker zu verfolgen, weil das türkische Staatsoberhaupt eine undemokratische und humorlose Einstellung hat?
Die Bundesregierung muß sich nur zur Anzeige des türkischen Präsidenten äußern, da ein deutscher Untertan ihm gegenüber über die Stränge haute-- habe ich das richtig verstanden?

Mittlerweile liegen jedoch Hunderte von Strafanzeigen gegen Jan B. vor. Es wird sich ja wohl irgendein Staatsanwalt finden, der sich dazu berufen fühlt, der Gerechtigkeit Genüge tun zu wollen.

Was mich echt ärgert momentan sind die Zwangsabgaben an die GEZ. Jeder Zahlungspflichtige muß so einen Schrott mitfinanzieren. Wenn ein Privatsender zuständig wäre für Jan B.--- dem würde eventuell ein Teil der Werbeeinnahmen wegbrechen... --- aber nein, das Zweite Deutsche Fernsehen hält und finanziert diesen "Künstler".

Nach Ansicht einiger Wichtigtuer in den Medien ist Frau Merkel NICHT dazu berechtigt, eine eigene (private) Meinung zu haben und diese öffentlich zu äußern. Jeder Bürger und vor allem jeder Schmutzfink darf sich selbstverständlich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, mit Ausnahme von Regierungsmitgliedern natürlich.
*Kopf schüttel*
LG
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ThomasM
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#10 Re: Beleidigung,Üble Nachrede,Verleumdung; §§ 185-187 StGB

Beitrag von ThomasM » Do 14. Apr 2016, 14:24

Magdalena61 hat geschrieben: Vorsicht, wir sollen keine Gemeinschaft haben mit der Finsternis. Charlie ist keine sonderlich helle Leuchte...
Mir fiel nur auf, wie sehr sich alle mit Charlie solidarisiert und die Freiheit der Satiriker hochgehalten haben (es ging ja gegen Islamisten und Gläubige), aber hier bei Böhmermann sind plötzlich so viele empören, nur weil der sich dasselbe Recht einem Türken gegenüber herausgenommen hat.

Ich halte die Frage, ob Böhmermann sich strafbar gemacht hat, für offen (das soll die Justiz entscheiden), schüttele aber über die Scheinheiligkeit der Leute nur den Kopf.

Magdalena61 hat geschrieben: Die Bundesregierung muß sich nur zur Anzeige des türkischen Präsidenten äußern, da ein deutscher Untertan ihm gegenüber über die Stränge haute-- habe ich das richtig verstanden?
Richtig. Weil er ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigte, muss die Bundesregierung entscheiden, ob eine Strafverfolgung in Deutschland politisch gewünscht ist.
Ein besonderes Schmankerl:
Häufig wird bei einem Beleidígungsverfahren NICHT strafrechtlich verfolgt, die Staatsanwaltschaft stellt dann die Ermittlungen ein und weißt den Beleidigten darauf hin, eine Privatklage zu erheben. Voraussetzung dafür ist meist eine Schlichtung.
Man stelle sich vor: Erdogan und Böhmermann reden wie echte Männer miteinander in Gegenwart eines Schlichters.

Magdalena61 hat geschrieben: Mittlerweile liegen jedoch Hunderte von Strafanzeigen gegen Jan B. vor. Es wird sich ja wohl irgendein Staatsanwalt finden, der sich dazu berufen fühlt, der Gerechtigkeit Genüge tun zu wollen.
Eher unwahrscheinlich. Denn diese Menschen wurden ja nicht beleidigt, nicht direkt jedenfalls.
Man kann Böhmermann nicht anklagen, weil sich irgendein Mensch durch sein Benehmen einem ausländischen Staatsoberhaupt gegenüber negativ berührt fühlt.

Magdalena61 hat geschrieben: Was mich echt ärgert momentan sind die Zwangsabgaben an die GEZ. Jeder Zahlungspflichtige muß so einen Schrott mitfinanzieren. *
Da bist du nicht alleine.

Aber solange die Führungsgremien von ARD und ZDF von denselben Politikern besetzt werden, die auch darüber entscheiden, ob diese Gebühren notwendig sind, wird sich nichts ändern.
Zumal die Politiker, die in den Führungsgremien sitzen, die Politiker auswählen, die dann in den Führungsgremien sitzen.
Gott würfelt nicht, meinte Einstein. Aber er irrte. Gott nutzt den Zufall - jeden Tag.

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