closs hat geschrieben:Ein Geschäftsführer nach meiner Zeit hat beispielsweise alle ihm wacklig erscheinenden Forderungen als nicht eintreibbar ausbuchen lassen und sie im nächsten Jahr (also seinem ersten Bemessungsjahr) neu gestellt - somit hat er das Vorjahr geschwächt und "sein" erstes Jahr gestärkt. - Wenn die Geschäftsführung das sagt, muss der Buchhalter das machen, da dieser nicht entscheiden kann, was werthaltig ist und was nicht - das ist Sache der Geschäftsführung. - Und wenn ich lange nachdenke, fallen mir bestimmt noch andere Sachen ein. - Die Buchhaltung ist dadurch nicht verschleiert - so etwas Primitives macht kein Profi.
Das ist natürlich der Gipfel der Bigoterie.
Nach meinen Erfahrungen MUSS ein Buchalter unabhängiger Entscheidungsträger sein, und er ist es nach meinem Verständnis in einem modernen Unternehmen auch. Alles ander wäre Obskurantismus oder Augenwischerei, unter der am Ende das Unternehmen leidet oder gar scheitert.
Fazit: Solche "Top-Down" Entscheide wie du schilderst, gibt es so gut wie gar nicht mehr im Geschäftsleben — sie gehören der Vergangenheit an.
Kleines Beispiel eines Entscheidungsprozesses:
Meine Tochter war gestern als Teil eines Beraterteams bei einem potentiellen Kunden. Es ging um große Summen, und sie kam voller Freude nach Hause, weil sie glaubte, ihr Team hätte den Kunden überzeugt.
Ich fragte sie, "Wer entscheidet, ob ihr den Auftrag kriegt?" Sie antwortete, "Das wird im Team entschieden, und da hat der Projektleiter das entscheidende Wort". Der Projektleiter ist in diesem Fall der rangniedrigste Mitarbeiter des Kunden, aber auf ihm lastet die Verantwortung für Erfolg oder Misserfolg, und das wird von der Geschäftsleitung anerkannt.