nur hat ProfDrVonUndZu nicht von „Deutschen“ gesprochen, sondern von „alle Menschen, solange sie sich im Geltungsbereich aufhalten“ - was nun mal nicht das Gleiche ist (genau genommen ist Dein Widerspruch also nur ein sogenanntes Strohmann-Argument).Thaddaeus hat geschrieben: ↑Sa 26. Okt 2019, 08:56Nein, das ist schlicht und einfach falsch!ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2019, 22:21Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Darum geht es.
Das GG gilt für seinen Geltungsbereich. Das ist das wiedervereinigte Deutschland. Das gitl für alle Menschen, solange sie sich im Geltungsbereich aufhalten.
Da steht nicht: "Die Würde der Deutschen ist unantastbar", da steht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Und das steht da aus gutem Grund, weil die Würde des Menschen entweder eine Würde ist, die allen Menschen zukommt oder gar keinem. Sie kommt ihm qua Existenz zu.
Und eine Begründung, warum sie allen Menschen qua Existenz zukommt, findest du bei Kant und Hegel, aber nicht in religiösen Vorstellungen.
Die Würde des Menschen ist eigentlich nichts weiter als eine brauchbare Definition. Übrigens genauso wie es z.B. die als Geschöpf Gottes auch wäre. Dabei würde es auch keine Rolle spielen, ob jeder tatsächlich an einen Gott glaubt oder nicht, sondern die Würde ist primär ja nur eine Eigenschaft, die dem einzelnen Menschen zugesprochen wird und dieser durch nichts verlieren können soll - was auch ein Atheist verstehen könnte, wenn er wollte, da ein Glaube dafür keine Bedingung ist. Und im Prinzip ist es auch eigentlich egal, da die Würde des Menschen an sich gemäß dem Grundgesetz nicht einklagbar ist, denn sämtliche staatliche Gewalt ist lediglich an die „nachfolgenden Grundrechte“ gebunden, wie es Absatz 3 des Artikel 1 GG besagt:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Somit ist die „Würde des Menschen“ nur mittelbar geltendes Recht - sozusagen sahen die Väter des Grundgesetzes die Würde des Menschen gewahrt, wenn die „nachfolgenden“ Grundrechte gewahrt bleiben. Ob das ausreicht, wage ich aber zu bezweifeln.
Ob ein Drogenabhängiger in nüchternem Zustand das Potential hätte irgendetwas zu sein oder auch beispielsweise in einem Neugeborenen ein Potential dazu steckt ein vernunftbegabter Mensch zu werden - naja, solche Begründungen sind doch nur noch an den Haaren herbei gezogen um auch im Fall von Grenzfällen, die sich an sich kaum von Tieren unterscheiden (denen man wiederum solche Würde abspricht), die besondere Fürsorge zusprechen zu können.
Kurzum - die Würde des Menschen ist nichts Reales, sondern viel mehr nur eine menschliche Wortschöpfung zur Begründung der Grundrechte. Die Idee der Menschenrechte, die teilweise in den Grundrechten umgesetzt wurden, ist das eigentlich bemerkenswerte: das Verhältnis zwischen dem Staat und denen in seinem Machtbereich lebenden Menschen zu regeln und dabei insbesondere das Individuum vor etwaigen Übergriffen durch den übermächtigen Staat zu schützen durch einklagbare Rechte.
Hätten Hegel und Kant heutzutage gelebt und mitangesehen wie der Mensch seine eigenen Lebensgrundlagen systematisch vernichtet - sie hätten wohl kaum von Vernunft im Zusammenhang mit dem Menschen gesprochen.
Grüße,
Daniel.