Warum nicht? Solange du ihn nicht unter Androhung von Gewalt mitnimmst und er sich entscheiden kann dich zu begleiten, dann bleibt der Wille frei.Salome23 hat geschrieben:Wenn wir Sonntags etwas gemeinsam unternehmen wollen-und du gerne in die Berge fahren willst, ich aber lieber ins Schwimmbad in der Stadt und du dich meinem Willen(Einfluss) beugst in dem du meinem Wunsch(Einfluss) zustimmst, dann ist es nicht mehr dein freier Wille.
Richtig, deshalb kann es keinen Freien Willen geben.Obwohl es dann doch nicht dein freier Wille wäre, weil du ja deinem Bedürfnis(Impuls) folgst....
Ein anderer Fall ist der eines Triebtäters. Kann/soll er zur Rechenschaft gezogen werden, weil er rückfällig wird?