Es würde auch niemand etwas sagen, wenn die Kirchen nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts wären und deswegen besondere Vorteile genießen würden, wie sie eigentlich nur der Staat selbst haben sollte.
Wenn ein Ding wie eine Kirche also als Körperschaft des öffentlichen Rechts originär öffentliche Aufgaben ausführt, hat sie sich auch an das öffentliche Recht des Staates zu halten - und dazu gehört in besonderem Maße das Diskriminierungsverbot und das Neutralitätsgebot. Meinetwegen können die Kirchen machen was sie wollen - wenn man ihnen nur endlich alle Vergünstigungen streicht. Zum Beispiel gehören alle Einnahmen der Kirchen ordentlich versteuert
.
Übrigens ist auch interessant wie der europäische Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren im April entschieden hat:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 2016CJ0414 (Die eigentlichen Beschlüsse auf Fragen des Gerichts findet man am Ende fett hervorgehoben). Das deutsche Gericht fragte zum Beispiel bereits an, ob es überhaupt gemäß europäischem Recht urteilen darf und kann, wenn seiner Ansicht nach das deutsche Recht nicht vereinbar mit dem europäischen Recht sei.
Also vermutlich wird diese Frau Recht bekommen, weil die Kirche die Notwendigkeit einer religiösen Diskriminierung im speziellen Fall nicht hinreichend begründen konnte - so mal meine Vermutung.