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#1 Rechtssprechung in Deutschland

Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 09:07
von Martinus
drei Kilo Marihuana bringen fünf Jahre Gefängnis. Missbrauch der eigenen Tocher für Pornobilder usw. reichen nur für eine Bewährungsstrafe. Beide Urteile finde ich heute in der Tageszeitung. Die Rechtssprechung in Absurdistan könnte das nicht besser.

#2 Re: Rechtssprechung in Deutschland

Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 11:38
von closs
Martinus hat geschrieben:Die Rechtssprechung in Absurdistan könnte das nicht besser.
So ist es.

Vor 15 Jahren war ich mal auf Kur, auf der auch viele SChmerzpatienten waren. Opiade halfen diesen Patienten nicht - Marihuana half. - Das Ergebnis war, dass die Ärzte Marihuana empfohlen haben, das man sich dann jenseits der nahen tschechischen Grenze geholt hat. - Folge: Der Kurpark war voll von schmauchenden Schmerzpatienten, an denen die Ärzte und das sonstige Personal wegschauend vorbeigegangen sind.

Andere Anekdote: Ein Kumpel einer unserer Junioren hat viereinhalb Jahre bekommen, weil er seinen Eigenbedarf dadurch finanziert hat, indem er immer etwas mehr aus Amsterdam mitnahm. - Zumwinkel bekam zur selben Zeit 2 Jahre auf Bewährung für Hinterziehung einer 7-stelligen Summe.

Was lernen wir daraus? Juristisches Recht ist primär keine moralische Größe, sondern ein Ordnungs-Instrument.

#3 Re: Rechtssprechung in Deutschland

Verfasst: Sa 14. Feb 2015, 12:52
von R.F.
closs hat geschrieben: - - -
Was lernen wir daraus? Juristisches Recht ist primär keine moralische Größe, sondern ein Ordnungs-Instrument.
Wäre die Welt nicht voll Träumern, der Menschheit müsste längst angst und bange werden ob des Missbrauchs der Rechtsetzung und Rechtsprechung nicht zuletzt auf wirtschaftlichem Gebiet. Bekannte Wirtschaftswissenschaftler verweisen auf die fatale Entwicklungen bei Einkommen und Vermögen. Das Schlimme ist, dass nur ein äußerst radikales System dieser Entwicklung Einhalt gebieten kann und wird. Die Folge: Zunächst Hunderttausende Tote, später Millionen, und noch etwas später Milliarden...

#4 Re: Rechtssprechung in Deutschland

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 08:34
von sven23
closs hat geschrieben: Was lernen wir daraus? Juristisches Recht ist primär keine moralische Größe, sondern ein Ordnungs-Instrument.

Na, nun kommt mal wieder runter. Es gibt in der Tat kuriose Urteile auf Amtgericht und Landesgerichtsebene, die aber meist in höhrer Instanz wieder korrigiert werden, weil wir ein Rechtsstaat sind, der die Möglichkeit der Revisin vorsieht.

Was wäre die Alternative: ein korruptes Rechtssystem ohne Gewaltenteilung a la Rußland oder ein göttliches Strafgericht a la Schariah?
Das kann niemand ernsthaft wollen.

Übrigens: wer weiche Drogen legalisieren will, der ist bei der Justiz an der falschen Adresse. Sie hat die Gesetze der Legislative umzusetzen. Die korrekte Adresse wäre hier die Politik.