#1 Blasphemie - was ist das und sollte es erlaubt werden?
Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 09:08
Das Attentat in Paris auf das Satiremagazin bringt eine Diskussion nach oben, die es durchaus schon länger gibt.
Im deutschen Paragraph 166 StGB heißt es
In dieser Gesetzesvorschrift gibt es durchaus eine ganze Reihe widersprüchlicher Aspekte
- Da sind zunächst die, die ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis vertreten, für die dieses Bekenntnis wichtig, eventuell sogar fundamental wichtig ist. Und deren Gefühle zum Teil sehr stark durch besagte Schriften verletzt werden.
- Dann sind da die, die diese Bekenntnisse für Unsinn halten. Die durchaus nicht sachlich, sondern über die Mittel von Spott und Hohn diese Ansicht zum Besten geben. Dazu gehörten auch die Karrikaturisten des französischen Magazins. Einem sachlichen Angriff auf eine Weltanschauung kann ja ebenso sachlich begegnet werden. Aber wie begegnet man Spott und Hohn?
- Dann ist da die Verfehlung durch Beleidigung. Persönliche Beleidigung ist generell verboten. Das Vertreten einer Meinung nicht. Inwieweit ist Spott und Hohn über Weltanschuungen auszugiessen Beleidigung, inwieweit ist es freie Meinungsäußerung?
- Das Ziel des Paragraphen ist es, die Bedrohung des öffentlichen Friedens abzuwehren, indem er zur Kenntnis nimmt, dass eine Verletzung von religiösen oder weltanschaulichen Gefühlen Menschen dazu bringen kann, aggressiv zu reagieren. Der Terroranschlag in Paris war definitiv eine Störung des öffentlichen Friedens. Heißt das nicht, dass die Karrikaturisten eigentlich bestraft gehören? Wo ist die Grenze?
- Dann gibt es noch den Aspekt der künstlerischen Freiheit. Was sich ein Privatmann nicht herausnehmen darf, wird einem Künstler durchaus erlaubt. Inwieweit sind Karrikaturen, inwieweit ist der Hohn und Spott von Satire eine künstlerische Form, die sich mehr herausnehmen darf als normale Menschen?
Wie steht ihr zu diesen Fragen?
Gruß
Thomas
Im deutschen Paragraph 166 StGB heißt es
"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
In dieser Gesetzesvorschrift gibt es durchaus eine ganze Reihe widersprüchlicher Aspekte
- Da sind zunächst die, die ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis vertreten, für die dieses Bekenntnis wichtig, eventuell sogar fundamental wichtig ist. Und deren Gefühle zum Teil sehr stark durch besagte Schriften verletzt werden.
- Dann sind da die, die diese Bekenntnisse für Unsinn halten. Die durchaus nicht sachlich, sondern über die Mittel von Spott und Hohn diese Ansicht zum Besten geben. Dazu gehörten auch die Karrikaturisten des französischen Magazins. Einem sachlichen Angriff auf eine Weltanschauung kann ja ebenso sachlich begegnet werden. Aber wie begegnet man Spott und Hohn?
- Dann ist da die Verfehlung durch Beleidigung. Persönliche Beleidigung ist generell verboten. Das Vertreten einer Meinung nicht. Inwieweit ist Spott und Hohn über Weltanschuungen auszugiessen Beleidigung, inwieweit ist es freie Meinungsäußerung?
- Das Ziel des Paragraphen ist es, die Bedrohung des öffentlichen Friedens abzuwehren, indem er zur Kenntnis nimmt, dass eine Verletzung von religiösen oder weltanschaulichen Gefühlen Menschen dazu bringen kann, aggressiv zu reagieren. Der Terroranschlag in Paris war definitiv eine Störung des öffentlichen Friedens. Heißt das nicht, dass die Karrikaturisten eigentlich bestraft gehören? Wo ist die Grenze?
- Dann gibt es noch den Aspekt der künstlerischen Freiheit. Was sich ein Privatmann nicht herausnehmen darf, wird einem Künstler durchaus erlaubt. Inwieweit sind Karrikaturen, inwieweit ist der Hohn und Spott von Satire eine künstlerische Form, die sich mehr herausnehmen darf als normale Menschen?
Wie steht ihr zu diesen Fragen?
Gruß
Thomas