Das hängt ganz davon ab, wie differenziert und zurückhaltend davon gebraucht gemacht wird. Der CSU-Politiker vertritt die Auffassung:
Zitat von Huffington:
„Wenn es bei einer Person konkrete Hinweise auf Drogenmissbrauch gibt oder sie in der Vergangenheit schon einmal auffällig geworden ist, ist es sicherlich im Interesse aller Beteiligten, dass ein Drogentest durchgeführt wird.â€
Dies müsste natürlich genauer geregelt werden, damit daraus kein Gummi-Parapraph wird, mit dem man Arbeitslose stigmatsizieren kann. Die Aktenlage müsste so einen Test dann schon rechtfertigen.
In Einzelfällen könnte dies sinnvoll sein. Drogenprobleme sind zwar nicht typisch, doch sie liegen bei einigen sehr wohl vor - wie ich aufgrund meines Berufes aus den hiesigen Akten, die ich betreue, weiß.
Natürlich darf und werde ich keine Einzelheiten nennen.
Falls so eine Regellung durchkommt, hoffe ich, dass ihre Anwendungsrahmen entsprechen eng gefasst wird. Ein wenig skeptisch bin ich da schon. Denn aus dem Schluss vom Artikel geht hervor, dass offenbar breit angelegte Drogentest geplant seinen. Einen Freifahrtschein für staatliche Willkür, weil es diese Problematik bei einzelnen Arbeitslosen gibt, liegt sicher
nicht im öffentlichen Interesse. Wer nicht differenzieren kann oder will, sollte sich aus der Gesetzesgebung raushalten und die den Job machen lassen, die es können.
Wenn es wirklich in die Richtung geht, wie es am Ende des Artikels zu entnehmen ist, dann bin ich gegen diese Stigmatisierung. Drogentest sollten wirklich eine Ausnahme sein.
Eine Möglichkeit wäre, dies über ein Gericht zu beantragen.
Die Idee, dass die "Kunden" der Jobcenter ja ablehnen könnten, unterschlägt, in welchem Abhängigkeitsverhältnis sich die "Kunden" befinden. Dann steht in der Akte sinngemäß der Vermerkt: "Der Kunde verweigert den Drogenstest", blah-blah.