"Mitglieder" wäre intern - also NICHT öffentliches Interesse.sven23 hat geschrieben:Und die fließen reichlich, von Mitgliedern und der gesamten Gesellschaft, auch wenn man sie als Schuldendienst aus vergangenen Jahrhunderten definiert.
Beim SChuldendienst ist es aufgrund der unklaren Gemengelage schwieriger: Einerseits geht es den Schuldner nichts an, was der Gläubiger mit zurückgezahlten Geld macht. - Andererseits ist der Staatsvertrag so vernebelt, dass man es dann doch wieder so sehen kann wie Du.
Mein Vorschlag wäre ohnehin, dass der Vertrag einvernehmlich gekündigt wird, die Schuldenlast ausgehandelt und nach Raten ausgezahlt wird. - Dann wären diese Vermengungen vom Tisch. - Dann allerdings wäre es kein öffentliches Interesse mehr. - Wobei man sich dann als Außenstehender wünschen würde, dass die "Vereins-Mitglieder" kräftig auf den Putz hauen.