Hallo Magdalena
Magdalena61 hat geschrieben:
Kirchliche Einrichtungen haben ihre Richtlinien, die ein AN akzeptiert, wenn er den Arbeitsvertrag unterschreibt.
Es zwingt ihn ja niemand, unter dem Pantoffel der Kirche(n) zu arbeiten. Er könnte auch Nudeltüten in Kisten packen oder Autoteile montieren.
Auf der Basis dieses Rechts auf Vertragsfreiheit ist ja vermutlich auch das Gerichtsurteil entstanden.
Ich meinte ein grundsätzliches Problem.
Stelle dir vor, jeder rein wirtschaftlich arbeitende Betrieb würde in seinen Arbeitsvertrag schreiben, dass die Ziele des Betriebs nicht mit einer religiösen Tätigkeit (auch Ehrenamt) vereinbar sind. Bist du da nicht auch froh, dass es ein Recht auf Privatleben in Deutschgland gibt?
Die Freiheit, in seiner Freizeit alles machen zu können, was erlaubt ist, ohne dass der Arbeitgeber sich einmischen darf, ist ein wesentliches Grundrecht in Deutschland. Mit welchem Recht missachten manche religiösen Arbeitgeber dieses Grundrecht, während ihre bloße Existenz doch darauf beruht?
Magdalena61 hat geschrieben:
Für mich wäre es mehr als grenzwertig, wenn meine Kinder in der Schule oder sonstwo von jemandem betreut werden, der irgendwie ein übersteigertes Interesse an Sex signalisiert und exhibitionistische Verhaltensweisen an den Tag legt, also in seiner Nacktheit und beim Sex von möglichst vielen Leuten gesehen werden will.
Den Gedanken, eine solche "Betreuung" könnte sich meinem Kind mit sexuellem Interesse nähern und ein übergriffiges Verhalten an den Tag legen, könnte ich nicht abweisen.
Kinder und geistig behinderte Erwachsene haben unbedingt ein RECHT darauf, vor sexuellen Belästigungen, egal welcher Art, geschützt zu werden.
Hier offenbarst du ein Problem, das bei dir liegt, ein durchaus schwerwiegendes Problem.
Du nimmst an, dass jeder, der in sexueller Hinsicht freizügig denkt und lebt, automatisch ein Vergewaltiger, Kindermissbraucher, Kinderpornograf oder ein sonstiger Missetäter ist.
Wo willst du da stoppen?
Bei dem Paar, das unverheiratet zusammenlebt?
Bei der gleichgeschlechtlichen Beziehung?
Bei dem Ehepaar, das sich durch Pornos anregen lässt?
Bei dem Ehepartner, der in Gedanken Ehebruch begeht, also nach Jesu Worten Ehebruch begangen hat?
JEDER (egal ob Kind, Behinderter, ob Frau oder ob MANN) hat unbedingt ein RECHT darauf, vor sexuellen Belästigungen, egal welcher Art, geschützt zu werden
Du, und auch bestimmte kirchliche Einrichtungen, maßen sich an, aufgrund von Äußerlichkeiten darüber zu urteilen, dass jemand ein sexueller Straftäter ist.
Dabei wird die Mehrheit von sexuellen Straftaten von Menschen in normalen Familienbeziehungen begangen, die noch niemals vorher auffällig geworden sind (z.B. die Mehrheit an Vergewaltigungen finden innnerhalb der Familie statt)
Umgekehrt ist der Prozentsatz der Straftäter unter den "Sexarbeitern" nicht höher als sonst, wenn man von den gezwungenen Frauen und Drogendelikten absieht.
Jeder ist natürlich das Produkt seiner Erziehung. Auch du. Ich würde aber deine Einstellung eher als nicht-christliches Manko sehen (denke daran, dass die Bibel einen immer persönlich anspricht und verbietet zu urteilen).
Gruß
Thomas
Gott würfelt nicht, meinte Einstein. Aber er irrte. Gott nutzt den Zufall - jeden Tag.