closs hat geschrieben:Da stecken natürlich einige Unterstellungen drin: Was ist "flächendeckend"?
Flächendeckend bezieht sich auf die Vertuschung, denn mir wäre jetzt kein herausragender Fall von vorbildlicher Aufklärung bekannt.
closs hat geschrieben: Es gibt ca. 15.000 Geistliche in D aus ca. 30 Mio Männern - das sind 0,05% (wenn ich mich nicht verrechne). - Dem stehen pro Jahr (laut google) 30.000 Missbrauchsfälle gegenüber - 0,05% davon wären 15 Fälle pro Jahr. - Das sind 15 Fälle zu viel - trotzdem sollte man den Begriff "flächendeckend" überdenken.
Das macht die Sache nicht besser.
Zwischen Kirchenrecht und römischen (also unserem) Recht gibt es sicherlich Unterschiede - einer ist zum Beispiel, dass es im Kirchenrecht meines Wissens keine Verjährung gibt.[/quote]
Ein Grund mehr, mal zu überprüfen, ob überhaupt nach Kirchenrecht gehandelt wurde.
closs hat geschrieben: Unabhängig davon: Begründe bitte einmal, wem gegenüber die Kirche(n) aufklärungspflichtig sein sollten außer der Justiz? Und mit welcher Begründung?
Siemens kann sich in einer Korruptionsaffäre auch nicht rausreden, daß dies nur Siemens Mitarbeiter etwas anginge. Da ist immer die Gesellschaft als Ganzes tangiert.
Davon abgesehen sollte eine Organisation, die für sich die moralische Oberhoheit beansprucht und ihren Mitgliedern sexuelle Verhaltensregeln auferlegt, schon von sich aus und aus ihrem Selbstverständnis heraus für Aufklärung von moralischem Fehlverhalten sein, nicht nur den Mitgliedern gegenüber, sonder der gesamten Gesellschaft. Es sei denn, man legt keinen Wert mehr darauf, neue Mitglieder zu gewinnen. Das fordern übrigens auch Vereinsmitglieder.
Die Kirche will doch wohl nicht zu einem spirituellen ADAC mutieren.

Übrigens hat die RKK selbst die "ehrliche Aufarbeitung" versprochen, aber wo bleibt sie?
Meiner Meinung nach muß auch das Zölibat auf den Prüfstand, das mit ein Grund für die Verhaltensstörungen vieler Geistlicher verantwortlich ist.
http://www2.evangelisch.de/themen/relig ... orger14156