Keine Konfession, keine Stelle!
#11 Re: Keine Konfession, keine Stelle!
Die größte Herausforderung scheint darin zu bestehen, eine Stelle politisch korrekt auszuschreiben.
Ich weiß, dass ich nicht einmal weiß das ich nichts weiß.
#12 Re: Keine Konfession, keine Stelle!
Würde ich nicht sagen.ThomasM hat geschrieben:Es würde keiner etwas sagen, wenn ein Mensch mit CDU Parteibuch bei der Bewerbung für eine Stelle in der SPD Geschäftsstelle abgelehnt würde.Munro hat geschrieben: Was ist dazu zu sagen?
Aber auf dem Bedürfnis der Kirche, nur Menschen einzustellen, die den Grundsätzen der Kirche folgen, herumzuhacken, ist ja modern.
Man muss ja nicht das Parteibuch vorzeigen, wenn man sich bei der SPD bewirbt. Aber die Kirchen fragen halt nach der Konfession, und Atheisten sind nun mal nicht willkommen als Mitarbeiter.
Der Naturalist sagt nichts Abschließendes darüber, was in der Welt ist.
#13 Re: Keine Konfession, keine Stelle!
Die Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt bzw. das Landesarbeitsgericht beruft sich also auch in dem Fall auf "das deutsche Verfassungsverständnis zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Und das dass die Kirchen und ihre Organisationen aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts frei bestimmen können, welche Anforderungen sie an ihre Arbeitnehmer stellen, mit Blick eben auf ihren Verkündigungsauftrag und dass diese Anforderungen, die die Kirchen stellen, auch von staatlichen Gerichten nur ganz eingeschränkt überprüft werden dürfen.“1Johannes4 hat geschrieben:Es würde auch niemand etwas sagen, wenn die Kirchen nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts wären und deswegen besondere Vorteile genießen würden, wie sie eigentlich nur der Staat selbst haben sollte.
Wenn ein Ding wie eine Kirche also als Körperschaft des öffentlichen Rechts originär öffentliche Aufgaben ausführt, hat sie sich auch an das öffentliche Recht des Staates zu halten - und dazu gehört in besonderem Maße das Diskriminierungsverbot und das Neutralitätsgebot. Meinetwegen können die Kirchen machen was sie wollen - wenn man ihnen nur endlich alle Vergünstigungen streicht. Zum Beispiel gehören alle Einnahmen der Kirchen ordentlich versteuert.....
Ich hatte diese schreiende Ungerechtigkeit früher schon mal an anderer Stelle moniert und bekam als süffisante Antwert: "Tja, wer die Kapelle bezahlt, bestimmt die Musikanten..."
Nun kommt ja noch hinzu, dass der Staat diese Einrichtungen zu weit über 90 % finanziert, wobei der Staat alleine für die römisch-katholische Caritas und das evangelische Diakonische Werk pro Jahr knapp 50.000.000.000 (50 Milliarden Euro) aufbringen muss! Die Kirchen geben in diesem Bereich ganze 2 % !!!! dazu!
In Wirklichkeit überträgt der Staat "originär öffentliche Aufgaben" an die Kirchen, bezahlt diese auch fast vollständig und lässt es dann aber zu, dass in diesen staatlich bezahlten Einrichtungen die Grundrechte missachtet werden - Dreckspack elendiges!
Die Wahrheit lässt sich pachten, mit dem Glauben an des Gottes Sohn, doch die Thesen sind vergänglich, allen Gläubigen zum Hohn! (Gert Reichelt)
#14 Re: Keine Konfession, keine Stelle!
Gem. der Schrift wäre dieses Amt an einen Mann zu vegeben. Die spezifischen Voraussetzungen für die Ernennung kann man in 1. Tim. 3 nachlesen. Eine weitere Voraussetzung ist wohl, dass der Bewerber ein klares christliches Bekenntnis hat.Munro hat geschrieben: Was ist dazu zu sagen?
2:0 gegen die Bewerberin.
Wie das Gericht die Klage auf Diskrimierung entscheidet, sollte der Kirche ebenfalls gleich sein. Viel Luft um Nichts.
Der Herr steht zu mir, deshalb fürchte ich mich nicht. Was kann ein Mensch mir anhaben?
Ps 118:6
Ps 118:6
#15 Re: Keine Konfession, keine Stelle!
Naja... In der heutigen Zeit, gilt die Gleichberechtigung.Helmuth hat geschrieben:Gem. der Schrift wäre dieses Amt an einen Mann zu vegeben.
Der Naturalist sagt nichts Abschließendes darüber, was in der Welt ist.
#16 Re: Keine Konfession, keine Stelle!
Wir sind aber kein Kirchenstaat und es ging um eine "Referentenstelle für einen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention" und nicht um eine Spiritualitätsverwaltungsstelle!Helmuth hat geschrieben:Gem. der Schrift wäre dieses Amt an einen Mann zu vegeben. Die spezifischen Voraussetzungen für die Ernennung kann man in 1. Tim. 3 nachlesen. Eine weitere Voraussetzung ist wohl, dass der Bewerber ein klares christliches Bekenntnis hat. 2:0 gegen die Bewerberin.
Wie das Gericht die Klage auf Diskrimierung entscheidet, sollte der Kirche ebenfalls gleich sein. Viel Luft um Nichts.
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#17 Re: Keine Konfession, keine Stelle!
Das nennt man "Outsourcing".Detlef hat geschrieben:In Wirklichkeit überträgt der Staat "originär öffentliche Aufgaben" an die Kirchen, bezahlt diese auch fast vollständig
Wer sagt das? - Dazu gibt es Rechtsprechungen - da geschieht doch nichts im Geheimen.Detlef hat geschrieben: lässt es dann aber zu, dass in diesen staatlich bezahlten Einrichtungen die Grundrechte missachtet werden
Nicht gleich wieder Pegida-Vokabular. - Nüchtern betrachtet gibt es hier einen Vertrag, der weltanschauliche Ansprüche eines Vertragspartners beinhaltet. - Wenn jemand meint, es seien juristisch anfechtbare Teile dabei, kann er sie gerichtlich anfechten.Detlef hat geschrieben:Dreckspack elendiges!
#18 Re: Keine Konfession, keine Stelle!
...oder "Wer die Kapelle nicht bezahlt, bestimmt trotzdem die Musikanten..." , mit welcher Rechtferigung??? Und dazu gehört auch, dass man gekündigt wird, wenn man geschieden ist und neu heiratet. Wenn man dagegen Kinder missbraucht, dann wird man vor den Folgen geschützt. - Man merkt sofort, ich schreibe über die katholische Kirche.closs hat geschrieben:Das nennt man "Outsourcing"..Detlef hat geschrieben:In Wirklichkeit überträgt der Staat "originär öffentliche Aufgaben" an die Kirchen, bezahlt diese auch fast vollständig

Zum Glück verliert die Kirche allmählich an Macht, mir persönlich geht das aber noch zu langsam.
Alles schon in Arbeit! Aber es erstaunt, dass der sogenannte Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland bis heute einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht gefolgt ist und Untätigkeit an den Tag legt. Von den Bürgern die Beachtung gesetzlicher Vorgaben fordern, selbst aber durch Untätigkeit glänzen; welch Widersinn. Wen wundert es, dass ein Großteil unserer Bürger dabei ist, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit verlustig zu gehen? Das ist beschämend für diesen Staat, der offenbar seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sich aber über Politikverdrossenheit beklagt.closs hat geschrieben:Wer sagt das? - Dazu gibt es Rechtsprechungen - da geschieht doch nichts im GeheimenDetlef hat geschrieben: lässt es dann aber zu, dass in diesen staatlich bezahlten Einrichtungen die Grundrechte missachtet werden
Nicht gleich wieder Pegida-Vokabular. - Nüchtern betrachtet gibt es hier einen Vertrag, der weltanschauliche Ansprüche eines Vertragspartners beinhaltet. - Wenn jemand meint, es seien juristisch anfechtbare Teile dabei, kann er sie gerichtlich anfechten.Detlef hat geschrieben:Dreckspack elendiges!
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#19 Re: Keine Konfession, keine Stelle!
Dass die Diakonie ihren Personalchef feuern sollte, wenn dem für eine Ablehnung keine legalen Gründe eingefallen sind.Munro hat geschrieben:Was ist dazu zu sagen?
#20 Re: Keine Konfession, keine Stelle!
Humanistischer Pressedienst (Auszug):
"In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt heute entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen in Zukunft nicht mehr pauschal die Kirchenmitgliedschaft eines Bewerbers fordern dürfen. Mit dem Urteil reagierte das Bundesarbeitsgericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April 2018...Das nun angerufene Bundesarbeitsgericht (BAG) ersuchte daraufhin den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um Beurteilung des Falls anhand der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie. Mit Urteil vom 17.04.2018 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen diesen nicht das Recht gewährt, ungeprüft darüber zu entscheiden, in welchem Umfang ihr Selbstbestimmungsrecht gilt. Auf Grundlage dieses EuGH-Urteils fällte das Bundesarbeitsgericht heute sein Grundsatzurteil, das massive Auswirkungen auf die Einstellungspolitik von kirchlichen und kirchennahen Arbeitgebern in Deutschland haben wird.
"Wann werden die Kirchen es endlich lernen?", kommentiert Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. "Schon wieder haben sie vor Gericht verloren und schon wieder musste eine Klägerin sich über mehrere Instanzen ihr Recht erkämpfen."
Die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin und Beirätin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) Matthäus-Maier begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich. "Das Urteil ist ein großer Erfolg in dem jahrelangen Kampf gegen das kirchliche Arbeitsrecht. Es wird Auswirkungen auf Hunderttausende von Menschen haben, die sich jetzt, ohne Mitglied einer Kirche zu sein, auf eine Stelle bei Diakonie oder Caritas bewerben können, sofern diese Tätigkeit nicht nachweislich verkündigungsnah ist."
Nach den Gerichten sieht Matthäus-Maier nun die Politiker gefordert: "Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politik endlich das kirchliche Arbeitsrecht in dieser Form aufhebt."
"In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt heute entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen in Zukunft nicht mehr pauschal die Kirchenmitgliedschaft eines Bewerbers fordern dürfen. Mit dem Urteil reagierte das Bundesarbeitsgericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April 2018...Das nun angerufene Bundesarbeitsgericht (BAG) ersuchte daraufhin den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um Beurteilung des Falls anhand der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie. Mit Urteil vom 17.04.2018 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen diesen nicht das Recht gewährt, ungeprüft darüber zu entscheiden, in welchem Umfang ihr Selbstbestimmungsrecht gilt. Auf Grundlage dieses EuGH-Urteils fällte das Bundesarbeitsgericht heute sein Grundsatzurteil, das massive Auswirkungen auf die Einstellungspolitik von kirchlichen und kirchennahen Arbeitgebern in Deutschland haben wird.
"Wann werden die Kirchen es endlich lernen?", kommentiert Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. "Schon wieder haben sie vor Gericht verloren und schon wieder musste eine Klägerin sich über mehrere Instanzen ihr Recht erkämpfen."
Die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin und Beirätin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) Matthäus-Maier begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich. "Das Urteil ist ein großer Erfolg in dem jahrelangen Kampf gegen das kirchliche Arbeitsrecht. Es wird Auswirkungen auf Hunderttausende von Menschen haben, die sich jetzt, ohne Mitglied einer Kirche zu sein, auf eine Stelle bei Diakonie oder Caritas bewerben können, sofern diese Tätigkeit nicht nachweislich verkündigungsnah ist."
Nach den Gerichten sieht Matthäus-Maier nun die Politiker gefordert: "Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politik endlich das kirchliche Arbeitsrecht in dieser Form aufhebt."
Die Wahrheit lässt sich pachten, mit dem Glauben an des Gottes Sohn, doch die Thesen sind vergänglich, allen Gläubigen zum Hohn! (Gert Reichelt)