GanzBaff hat geschrieben:Die da wären?
Bei Umwandlung des bestehenden Vertrags (er läuft ja nicht aus) würden die bei Vertragsschluss im Grundsatz anerkannten Entschädigungs-Verpflichtungen des Staates gegenüber der Kirche beziffert werden müssen. Weiterhin müssten die seit Beginn des Staatsvertrags an die Kirche geflossenen oder erlassenen Gelder qualifiziert werden - etwa so:
a) Was sind Gelder, die jeder gemeinnützige Verein auch bekäme oder erlassen bekäme?
b) Was sind Dienstleistungen der Kirche, die abgegolten wurden?
c) Was sind Ersatzleistungen dafür, dass der Schuldendienst mit Eintreten des Staatsvertrags nicht aufgenommen wurde?
Nur c) ist relevant im Sinne einer Verrechnung mit den Entschädigungs-Verpflichtungen (die ja selbst nicht in Frage stehen, weil (die BR)D nach dem Krieg in Rechtsfolge der Weimarer Republik und des Dritten Reichs getreten ist). - Nun müsste man diese Zahlungen c) korrelieren mit einer festzulegenden Entschädigungs-SChuld, die zu verzinsen wäre.
Nach meinem Eindruck werden von Zahlungen der Kategorie c) am Ende nicht mehr als 1 Milliarde pa übrig bleiben. - Diese 1 Milliarde entspräche bei 4% Schuldzinsen 25 Milliarden an Entschädigungs-Verpflichtungen. - Was die Höhe der Entschädigungs-Verpflichtungen angeht, gibt es zwei Eckzahlen: Mindestens 18 Milliarden und höchstens 30 Kirchensteuer-Jahressätzen = 240 Milliarden. - Das eine wird zu niedrig sein, das andere zu hoch.
Selbst wenn es am Ende auf vergleichsweise niedrige 50 Milliarden hinausliefe, wäre das ein Riesenbatzen für den Staatshaushalt (einfach mal so 50 Milliarden als Neu-SChulden einstellen *räusper*). - Und selbst wenn man es täte, könnte man es nicht in Korrelation setzen mit Frerk-Zahlen (ca. 15 Milliarden, die man pro Jahr sparen würde), sondern mit der obigen Kategorie c) (also ca. 1 Milliarde, die man pro Jahr einsparen könnte).
Dies würde dazu führen, dass die Kirche 50 Milliarden anlegen könnte - bei 4% Zins wären das 2 Milliarden pro Jahr (also mehr, also sie unter der Kategorie c) verlieren würde). - Wie es dann am Ende rauslaufen würde, weiß man natürlich nicht: Aber das wären mal so über den Daumen die Rahmen-Bedingungen für eine Ablösung des Staatsvertrags.
sven23 hat geschrieben:Ziel einer Reform muß die Kostenreduzierung sein, sonst kann mans auch bleiben lassen.
So ist es - deshalb wird es bis auf Kosmetik vermutlich so bleiben.
sven23 hat geschrieben: Gerade dieser antiquierte Vertrag muß endlich auf den Prüfstand.
Siehe oben.
sven23 hat geschrieben:Die Fakten liegen auf dem Tisch, jetzt ist die Zeit des Handelns.
Das sind keine Fakten, was da Frerk macht - es ist eine bunte Mischung verschiedenster Dinge. - Aber vielleicht wäre mal Zeit, dass man Fakten erarbeitet.