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Warum gibt es in Deutschland bislang keine Moschee-Steuer?
Im Islam ist eine Mitgliederregistrierung wie bei den Kirchen unüblich – das ist eine entscheidende Hürde für die Steuer. Solange der Staat nicht weiß, wer genau hinter der Religionsgemeinschaft steht, erfüllt sie nicht die Voraussetzung für eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese ist Voraussetzung für die Berechtigung, eine eigene Steuer zu erheben. So definiert es das Grundgesetz, das die Maßgabe dafür aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen hat. Zudem ist der Islam in Deutschland vielfältig. Die bekannten Verbände repräsentieren nur einen Teil der hier lebenden Muslime.