Ja, der ist super-cool!



Das ist wirklich nett von dir, du musst dich aber nicht entschuldigen- ich hab's ja repariert.
Munro hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 18:50Magdalena61 hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 00:35Smalltalk, hm?
@Munro: Du hast da oben einen Liedtext gepostet.
Problem: Er war nicht als Zitat gekennzeichnet, und eine Quelle war auch nicht angegeben.
Ich kenne das Lied nicht. Wenn der Autor des Textes seit 70 Jahren tot ist, sollte der Text frei verfügbar sein, aber das weiß ich halt nicht und habe auch echt keine Lust, so lange danach zu suchen, bis das geklärt ist. Deshalb habe ich den Beitrag editiert und komplettiert, würde aber alle User darum bitten, keinerlei Zeitbomben / Urheberrechtsverletzungen mehr zu posten.
Wenn's dumm läuft, wäre nämlich etwa ab dem nächsten Sonntag Pluto derjenige, der dafür den Kopf und den Geldbeutel hinhalten müsste, mal abgesehen von dem enormen Psychostreß, den eine Abmahnung verursacht.
LG
Sorry, das tut mir jetzt echt leid. Ist eigentlich gar nicht so meine Art.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 23:27Deswegen habe ich die (an alle User gerichtete) Bitte, geltendes Recht zu beachten nochmals in den Thread geschrieben.
Behaupten kann jeder etwas, es betrifft ja nicht ihn selbst/ seine gesamte Existenz, wenn der Forenbetreiber belangt wird. Wie wäre es mit aussagekräftigen Links, um die Behauptungen zu untermauern?Stromberg hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 11:50Ich ebenfalls schon... sie ist offensichtlich sehr resistent gegenüber Informationen.
Erstaunlich allerdings, dass sie trotz ihres gefährlichen Halbwissens dahingehend immer wieder bewusst mit Falschaussagen herum posaunt, obwohl sie darüber bereits längst und mehrfach aufgeklärt wurde.
Ein "habs halt nicht gewusst" oder "konnte ich ja nicht wissen" kann da als Ausrede - oder "Erklärung" - nicht mehr kommen. Sie führt ganz eindeutig und absichtlich in die Irre und will Verantwortung tragen für Dinge, für die sie schlicht keine Verantwortung trägt.
Haften Portal-Betreiber für ihre Nutzer?
Ebenso uneinheitlich ist die Rechtsprechung in Bezug auf die Haftung von Foren- und Blogbetreibern. Stellt ein Forumnutzer ein geschütztes Foto in das Forum ein, wendet sich der Rechteinhaber in der Regel an dessen Betreiber. Denn der Nutzer selbst bleibt meist anonym und ist – auch dem Forumsanbieter – nur mit seinem „Nickname“ bekannt (der wiederum frei gewählt werden kann).
Manche Gerichte haben bei solchen Sachverhalten eine Haftung des Anbieters für Handlungen der Nutzer abgelehnt. Andere sehen die Betreiber als voll verantwortlich an und lassen gegen sie gerichtete Abmahnungen und Klagen zu.
Zu solch unterschiedlichen Entscheidungen kommt es, weil die Gesetzeslage sehr unklar ist. Hieran wird sich in absehbarer Zeit aber auch nichts ändern.
Quelle
Der Forenbetreiber, der nicht selbst rechtswidrige Inhalte eingestellt hat, aber als Betreiber die Webseite zur Verfügung stellt, ist der "Störer".Bei der Frage der Verantwortlichkeit von Forenbetreibern für von Dritten erstellte Inhalte muss zwischen der eigentlichen Haftung und dem Unterlassungsanspruch unterschieden werden. Betreffend der Haftung gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung.
...
Ein potentieller Unterlassungsanspruch ist hiervon jedoch unberührt. Ob ein solcher gegen einen Forenbetreiber besteht oder nicht, war in den letzten Jahren stark umstritten. Dies ist insbesondere deswegen relevant, da ein Unterlassungsanspruch oft mit einer Abmahnung und/oder einer Einstweiligen Verfügung durchgesetzt wird, und die dadurch entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten von demjenigen zu tragen sind, gegen den er besteht. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Verschiedene Land- und Oberlandesgerichte haben zu dieser Frage unterschiedlich geurteilt.
Wikipedia
Und natürlich kann man von Pluto oder mir erwarten, dass wir die neu eingestellten Posts lesen und wissen, was in diesem Forum abgeht, von wegen Prüfungspflichten.Wann besteht eine Haftung des Störers auf Unterlassung? Grundsätzlich haftet der Betreiber eines Forums auch für fremde Inhalte auf Unterlassung und Beseitigung. Ein Host-Provider ermöglicht nämlich durch die Eröffnung seines Forums die Verbreitung rechtsverletzender Inhalte, fördert also die Herbeiführung einer Störung. Daher haftet der Host-Provider auch als Störer auf Unterlassung. Diese Haftung besteht jedoch nur, wenn der Forenbetreiber gegen zumutbare Prüfungspflichten verstoßen hat. Die Prüfung muss technisch und wirtschaftlich zumutbar sein, sicherlich ein sehr dehnbarer Begriff.
Quelle
Wenn du mit diesen Regelungen nicht einverstanden bist, so darfst du das Board nicht weiter nutzen.
Liebe Magdalena, hatte ich. Wir haben uns darüber schon mal ausgetauscht.Magdalena61 hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 23:49Wie wäre es mit aussagekräftigen Links, um die Behauptungen zu untermauern?
Beim Landgericht Hamburg kann man als Betreiber unter Umständen wirklich Pech haben.Magdalena61 hat geschrieben:Fazit: Die Rechtssprechung ist uneinheitlich.
T4125Gamer hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 12:15janosch hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 10:56Magdalena61 hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 00:35
Wenn's dumm läuft, wäre nämlich etwa ab dem nächsten Sonntag Pluto derjenige, der dafür den Kopf und den Geldbeutel hinhalten müsste, mal abgesehen von dem enormen Psychostreß, den eine Abmahnung verursacht.
LG
Was ist das? Ein Schaden Freude, oder du willst uns aufmerksam machen für "irgend etwas"?
Was soll eigentlich immer diese Negative scheiße. ICH habe erst am Sonntag Zeit...
Und da ICH die Technik hier mache geht das nicht früher...
Aber erstmal was behaupten wa...
Lord Gelmbrand hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 12:30Ich glaube er hat das etwas anders gemeint.T4125Gamer hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 12:15
Was soll eigentlich immer diese Negative scheiße. ICH habe erst am Sonntag Zeit...
Und da ICH die Technik hier mache geht das nicht früher...
Aber erstmal was behaupten wa...
Aber dennoch verstehe ich das nicht janosch.
Sie hat doch nur geschrieben das dann Pluto dafür verantwortlich wäre. Was hast das mit Schadenfreude zu tun
Stimmt; sonst könntest du es ja nicht...
Die hast du doch in der Vergangenheit längst erhalten; von mir und auch von anderen - also tu doch bitte nicht so, als wüsstest du von nichts...Magdalena61 hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 23:49Wie wäre es mit aussagekräftigen Links, um die Behauptungen zu untermauern?
Hier bestätigt das Gericht ja nur, dass der Forenbetreiber reagieren muss, wenn sich ein Rechteinhaber an den Betreiber richtet - was wahrscheinlich ist, da die User wie dort richtig steht in der Regel anonym sind, sich Rechteinhaber also nur an den Betreiber richten können.Magdalena61 hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 23:49(Die Hervorhebungen in den Zitaten sind von mir)
Haften Portal-Betreiber für ihre Nutzer?
Ebenso uneinheitlich ist die Rechtsprechung in Bezug auf die Haftung von Foren- und Blogbetreibern. Stellt ein Forumnutzer ein geschütztes Foto in das Forum ein, wendet sich der Rechteinhaber in der Regel an dessen Betreiber. Denn der Nutzer selbst bleibt meist anonym und ist – auch dem Forumsanbieter – nur mit seinem „Nickname“ bekannt (der wiederum frei gewählt werden kann).
Manche Gerichte haben bei solchen Sachverhalten eine Haftung des Anbieters für Handlungen der Nutzer abgelehnt. Andere sehen die Betreiber als voll verantwortlich an und lassen gegen sie gerichtete Abmahnungen und Klagen zu.
Unsinn!Magdalena61 hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 23:49Und natürlich kann man von Pluto oder mir erwarten, dass wir die neu eingestellten Posts lesen und wissen, was in diesem Forum abgeht
Auch hier: Unsinn!Magdalena61 hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 23:49Des Weiteren hat jeder Nutzer die Nutzungsbestimmungen (siehe Punkt 5) akzeptiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Betreiber von Webforen für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte in der Verantwortung, sobald sie davon Kenntnis haben. Dies entschied der 6. Zivilsenat des obersten Gerichts am heutigen Dienstag Nachmittag (Az. VI ZR 101/06). Wird durch einen Forenbeitrag ein Dritter in seinen Rechten verletzt, hat dieser demnach gegen den Forenanbieter Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Postings.
Das OLG Hamburg (Az.: 5 U 180/07) erteilte dieser seit Jahren als überzogen kritisierten Rechtsprechung nun eine deutliche Absage. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, was schon das Gesetz in § 10 TMG anordnet: für die fremden Inhalte haften Seitenbetreiber erst dann, wenn Sie hiervon Kenntnis haben. Dies ändert sich auch dann nicht, wenn es sich um ein kommerzielles Forum handelt.
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 21.12.2017 noch einmal klargestellt, dass ein Forenbetreiber wegen angeblich rechtswidriger Posts Dritter nur tätig werden muss, wenn der Betroffene die Rechtsverletzung konkret und detailliert darlegt. Nur pauschale Angaben genügen nicht.
1. Weist ein Forenbetreiber in seinen Benutzungsregeln darauf hin, dass die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte nicht erlaubt ist und dass er sich eventuell dennoch rechtswidrig veröffentlichte Inhalte nicht zu eigen macht, haftet er nicht als Täter oder Gehilfe für Urheberrechtsverletzungen, die in seinem Forum durch Dritte begangen werden.
2. Der Betreiber eines Meinungsforums ist nicht verpflichtet, Beiträge vor Veröffentlichung zu überprüfen.
3. Er haftet auch nicht als Störer für rechtswidrige Inhalte, wenn er keine zumutbaren Prüfungspflichten verletzt hat. Löscht der Betreiber rechtswidrige Inhalte innerhalb von Stunden nach Zugang einer Abmahnung, hat er damit seine Prüfungspflichten grundsätzlich erfüllt.
4. Ein Forenbetreiber haftet nicht schon allein deshalb für urheberrechtsverletzende Fotos, die durch Nutzer hochgeladen wurden, weil er überhaupt die Möglichkeit zum Hochladen von Fotos anbietet.