Die liebe Magdalena hatte neulich Bedenken bzgl. möglicher Urheberrechtsverletzungen geäußert:
http://www.4religion.de/viewtopic.php?f ... 67#p295067
Ich habe den Eindruck, dass dieses Thema noch aktuell ist. Daher gehe ich mal auf einige Punkte ein.
Das stimmt nicht ganz. Es gibt inzwischen entsprechene Urteile, wen das interessiert: googlen. Der Betreiber kann sehr wohl auch haftbar gemacht werden als 'Mitstörer', sofern er es nach nachweislicher Kenntniserlangung vom Rechtsbruch unterlässt, die entsprechenden Beiträge zu löschen. Handelt er jedoch unverzüglich, kann dem Betreiber überhaupt nichts passieren! Der Betreiber ist auch ohne Grund nicht verpflichtet, das Forum ständig auf rechtswidrige Beiträge zu durchforsten! Ein Grund heißt, dass es deswegen schon mal juristischen Ärger gegeben haben müsste.Magdalena61 hat geschrieben:Jede Nutzung fremden Bildmaterials unterliegt dem geltenden Urheberrecht. Für etwaige Zuwiderhandlungen und daraus resultierenden Urheberrechtsverletzungen haftet ausschließlich der Nutzer und nicht die Betreiber des Forums 4religion.de.
Magdalena, folgenden Satz bitte nicht lesen:
Spoiler
Zeigen
Außer, das Verfahren ist beim Landgericht Hamburg anhängig. 

Das NetzDG gilt für dieses Forum aufgrund gewisser (fehlender) Eigenschaften nicht.
Da sollte man immer aufpassen, das Internet ist kein rechtsfreier Raum (mehr wie es einem noch vor 10 Jahren so vorkam). Allerdings würde ich argumentieren, dass die Quelle ja sehr wohl dasteht - nur anders dargestellt durch die entsprechenden Klammern z.B.: img /img . Sollte sich jmd deshalb melden, ggf. lieber rausnehmen im Zweifel.Magdalena61 hat geschrieben:Bitte passt auf, ob Rechte auf Bildern drauf sind, die ihr postet, und gebt auf jeden Fall die Quelle an.
Ohne Mandat des Urhebers dürfen Rechtsanwälte nicht einfach wahllos Leute abmahnen! Es sind ja nicht ihre Rechte, die verletzt wurden!Magdalena61 hat geschrieben:Es gibt Abzockerkanzleien, deren zahlreiche Angestellte nichts Besseres zu tun haben, als den lieben langen Tag im Netz nach Rechtsverletzungen zu suchen und die Verursacher derselben kostenpflichtig abzumahnen.
--> Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren. Es wird ein Mahnbescheid zugestellt. Wenn man nicht reagiert, bedeutet das, man erkennt den Anspruch an und es ergeht der Vollstreckungsbescheid. Dann kann man noch Einspruch einlegen innerhalb von 2 Wochen. Der Antragsteller muss sich dann überlegen, ob er klagen will. Ansonsten bleibt der Anspruch bestritten.Magdalena61 hat geschrieben:Wenn der Nutzer nicht zahlt, geht der Vorwurf zum Gericht. In diesem Fall prüft das Gericht NICHT die Rechtmäßigkeit der Abmahnung. Der Abgemahnte muß sich schon rühren, auch dann, wenn er sich keiner Rechtsverletzung schuldig gemacht hatte.
Für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid braucht man keinen Rechtsanwalt. Man muss den noch nicht mal begründen. Es gibt ein Formular mit einem Kästchen zum Ankreuzen, das man ans Gericht zurücksendet.Magdalena61 hat geschrieben:Der Beschuldigte muß sich einen Rechtsanwalt nehmen, sonst wird er von den Abzockern über den Tisch gezogen. Kosten, Kosten, Kosten.
