#1 Automatischer Kirchenaustritt, wenn nur Babytaufe vorliegt?
Verfasst: Fr 20. Feb 2015, 14:05
Dass man in den freikirchlichen Gemeinschaften Mitglied ist, wenn man sich dort taufen lässt, davon ist auszugehen, denn das geschieht dort dann, wenn die zu Taufenden Religionsmündig sind (i.A. älter als 14). Also eine bewusste Entscheidung treffen.
Schwieriger sieht das mit den deutschen Staatskirchen aus, denn dort wird die Kindertaufe vollzogen.
Damit ist man nach deutschem Recht dort Mitglied, auch wenn derjenige sich nicht konfirmieren oder firmieren lässt (eigentlich eine Bestätigung der Taufe der religionsmündigen Kinder).
Nun weiß jeder Deutsche, dass man explizit austreten muss, wenn man die Nachteile (Steuern) nicht tragen will.
Aber die Ausländer wissen das nicht, denn bei denen zu Hause ist die rechtliche Situation schlicht anders, bis sie dann nach Deutschland kommen....
Das kann zu merkwürdigen (obwohl rechtlich korrekten) Situationen führen:
http://hpd.de/artikel/11243
Also, was meint ihr:
Sollte es einen automatischen Kirchenaustritt geben, wenn der als Baby getaufte keine Konfirmation / Firmung durchführt?
Schwieriger sieht das mit den deutschen Staatskirchen aus, denn dort wird die Kindertaufe vollzogen.
Damit ist man nach deutschem Recht dort Mitglied, auch wenn derjenige sich nicht konfirmieren oder firmieren lässt (eigentlich eine Bestätigung der Taufe der religionsmündigen Kinder).
Nun weiß jeder Deutsche, dass man explizit austreten muss, wenn man die Nachteile (Steuern) nicht tragen will.
Aber die Ausländer wissen das nicht, denn bei denen zu Hause ist die rechtliche Situation schlicht anders, bis sie dann nach Deutschland kommen....
Das kann zu merkwürdigen (obwohl rechtlich korrekten) Situationen führen:
http://hpd.de/artikel/11243
Also, was meint ihr:
Sollte es einen automatischen Kirchenaustritt geben, wenn der als Baby getaufte keine Konfirmation / Firmung durchführt?