Das Volk kann in Einzelfragen undemokratisch ausgerichtet sein. Und was dann? Dann entscheidet die Mehrheit der Undemokratischen.Pluto hat geschrieben:In dem besagten Beispiel habe ich auch für ein Minarett Verbot gestimmt.Naqual hat geschrieben:Im Mittelpunkt steht eigentlich immer inwieweit Leute egoistisch agieren oder ganze Bevölkerungsgruppen egoistisch agieren. Und das funktioniert - wenn auch mit Einschränkungen - auch in Demokratien.
So was darf ein Demokratie per Volksentscheid eben machen. Das Volk ist der Souverän, und nicht die Verfassungsrechtler.
Eine Demokratie hat deswegen Schutzmechanismen eingebaut. Eine davon ist, Minderheitenschutz in einer Verfassung zu garantieren und Verfassungsrichter dann entscheiden zu lassen. Finde ich gut.
Beispiel am Minarett-Verbot:
Der Schweizer Staat versteht sich als laizistischer. Also er ist in Folge in religiösen Fragen neutral (die Schweizer Gesellschaft sicher nicht, die ist wahrscheinlich mit theoretisch verfassungsändernder Mehrheit christlich).
Das korrespondierende Schutzrecht für Minderheiten ist eine verfassungsmäßig verankerte Regelung, die besagt, dass:
niemand wegen seiner Religion diskriminiert (benachteiligt) werden darf. Siehe Art 8 II der Schweizer Verfassung.
Wenn nun der Staat Christen Kirchtürme bauen lässt und Moslems keine Minarette, dann ist dies eine offensichtliche Ungleichstellung zum Nachteil der Moslems.
Für sich alleine gesehen ist verfassungsrechtlich eine Ungleichstellung noch nicht einmal unmittelbar das Problem. Es gebe ja nun die Möglichkeit, dass eine Ungleichstellung inhaltlich rational begründbar ist aus Gründen, die nicht religiös sind.
Das dürfte nur schwer zu begründen sein im konkreten Fall. Wenn man auf eine kulturelle Identität abstimmt, auf ein Erscheinungsbild, das eine gewisse Homogenität hat, dann dürfte man noch ganz andere Gebäude nicht zulassen, meinetwegen von gewagt-kreativen Architekten oder Rundkuppeln jüdischer Synagogen, buddhistischer Tempel, usw.
Zudem wäre man dann im Zuständigkeitsbereich kommunaler Bauverwaltung, nicht auf der gesamtstaatlichen Schweizer Ebene. Die Fragestellung des Volksentscheids war aber zielgerichtet, gegen religiöse Stätten einer einzigen Religion gerichtet. Alleine die Tatsache, dass dies verfassungsrechtlich problematisch ist und zudem geltende übernationale Vertrage verletzt werden, hätte dazu führen müssen, dass man ERST die Verfassung ändert und zweitens die Verträge cancelt, die dem entgegenstehen. Das wäre dann anders ausgegangen, wie man sich leicht vorstellen kann ohne Prophet sein zu müssen.
Aber egal, wie man es wertet, deutlich wird zumindest, dass irrationale Elemente ständig in die Demokratie einfließen.
Eine Demokratie ist immer eine empfindliche Pflanze die gepflegt sein will, das bloße Vorhandensein einer pluralistisch-demokratischen Staatsform ist kein dauerhafter Garant für Fairness im politischen Interessensausgleich.